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FAQ zur steuerlichen Absetzbarkeit von Energieberatung
Kann ich Kosten für eine Energieberatung steuerlich absetzen?
Ja, unter bestimmten Bedingungen sind die Kosten für eine Energieberatung steuerlich absetzbar.
Wer ist befugt, Kosten für Energieberatung abzusetzen?
Prinzipiell kann jeder Eigentümer, der eine Energieberatung beauftragt hat, die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Dies betrifft sowohl Wohngebäude- als auch Nichtwohngebäudeeigentümer.
Wie gebe ich die Kosten für die Energieberatung in meiner Steuererklärung an?
Die Energieberatungskosten können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Welche Dokumente werden benötigt, um die Kosten für Energieberatung steuerlich abzusetzen?
Um die Energieberatungskosten steuerlich geltend zu machen, benötigen Sie die Rechnung des Energieberaters und einen Zahlungsnachweis.
Sollte ich die Kosten für die Energieberatung im gleichen Jahr geltend machen, in dem die Beratung stattgefunden hat?
Ja, generell sollten Sie die Energieberatungskosten in dem Jahr geltend machen, in dem die Beratung durchgeführt wurde.