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Sanierungsfahrplan (iSFP): Komplett-Guide 2026

12.03.2026 9 mal gelesen 0 Kommentare
  • Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ermöglicht eine detaillierte Analyse des energetischen Zustands Ihrer Immobilie und bietet maßgeschneiderte Sanierungsempfehlungen.
  • Durch die Umsetzung der iSFP-Empfehlungen können Sie von einer erhöhten Förderung von bis zu 5 % profitieren.
  • Bei schrittweisen Einzelmaßnahmen sind bis zu 3.000 € zusätzliche Fördermittel pro Jahr und Wohneinheit möglich.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist seit seiner Einführung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zum zentralen Steuerungsinstrument für energetische Gebäudesanierungen in Deutschland geworden. Anders als eine isolierte Einzelmaßnahme denkt der iSFP das Gebäude als System: Ein zugelassener Energieberater analysiert den Ist-Zustand und entwickelt daraus eine aufeinander abgestimmte Sanierungsreihenfolge, die Eigentümer über mehrere Jahre schrittweise umsetzen können. Der entscheidende finanzielle Hebel liegt im sogenannten iSFP-Bonus: Wer Maßnahmen aus einem bestehenden Sanierungsfahrplan umsetzt, erhält über die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) einen zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozentpunkten auf den jeweiligen Fördersatz. Bei einem typischen Einfamilienhaus mit einem Sanierungsvolumen von 80.000 bis 150.000 Euro kann dieser Bonus schnell mehrere tausend Euro zusätzlicher Förderung bedeuten. Gleichzeitig schützt der Fahrplan vor kostspieligen Planungsfehlern – etwa dem falschen Dämmen vor dem Heizungstausch, was thermische Brücken und Überdimensionierungen verursachen kann.

Rechtliche Grundlagen und GEG-Anforderungen: Warum der iSFP gesetzlich an Bedeutung gewinnt

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) seit seiner Einführung schrittweise in den rechtlichen Rahmen der energetischen Gebäudesanierung integriert. Was 2021 als freiwilliges Beratungsinstrument startete, ist heute de facto ein zentrales Steuerungswerkzeug der deutschen Klimaschutzpolitik im Gebäudesektor. Wer als Energieberater oder Eigentümer die gesetzlichen Zusammenhänge nicht kennt, verschenkt sowohl Förderpotenzial als auch strategische Planungssicherheit. Wie das GEG und der Sanierungsfahrplan systematisch ineinandergreifen, zeigt sich besonders bei der Heizungsmodernisierung nach § 71 GEG.

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Der iSFP ist im GEG nicht als bloße Empfehlung verankert, sondern als anerkanntes Nachweisdokument mit konkreten Rechtsfolgen. Eigentümer, die einen gültigen iSFP vorweisen können, dürfen beim Heizungstausch von der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht abweichende Erfüllungswege nutzen und profitieren von verlängerten Übergangsfristen. Das ist kein Detail am Rande – bei einem Gebäude mit veralteter Gasheizung und unzureichender Dämmung kann ein iSFP die Investitionsreihenfolge und damit den gesamten Finanzierungsplan grundlegend verändern.

GEG-Pflichten und der iSFP als Compliance-Instrument

Paragraf 48 GEG schreibt vor, dass bei einem Eigentümerwechsel ein Energieausweis vorzulegen ist – der iSFP geht jedoch deutlich weiter. Er dokumentiert einen individuell geplanten Sanierungspfad über typischerweise 10 bis 15 Jahre und ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus der BAFA-Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dieser Bonus beträgt derzeit 5 Prozentpunkte zusätzliche Förderung auf einzelne Sanierungsmaßnahmen – bei einem Investitionsvolumen von 50.000 Euro macht das 2.500 Euro zusätzlichen Zuschuss allein für eine Maßnahme. Wer mehrere Maßnahmen sequenziell umsetzt, multipliziert diesen Effekt entsprechend.

Die normativen Anforderungen an den iSFP sind durch die DIN 18599 definiert, die als Berechnungsgrundlage für den Primärenergiebedarf dient. Welche konkreten Berechnungsschritte und Nachweispflichten dabei einzuhalten sind, entscheidet maßgeblich über die Förderfähigkeit des gesamten Sanierungskonzepts. Fehler in der Bedarfsberechnung oder eine unvollständige Maßnahmenplanung führen nicht nur zur Ablehnung durch die BAFA, sondern können auch rückwirkend zur Rückforderung bereits ausgezahlter Zuschüsse führen.

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Aktuelle Verschärfungen und kommende Anforderungen

Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in ihrer überarbeiteten Fassung von 2024 verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2030 nationale Renovierungsstrategien umzusetzen, die explizit auf gebäudeindividuelle Sanierungspläne setzen. Deutschland wird diese Anforderungen voraussichtlich über eine Fortschreibung des GEG ab 2026 implementieren. Die Mindestanforderungen an die Energieeffizienzklasse bei Vermietung und Verkauf, die auf Klasse D bis 2033 hinauslaufen, machen den iSFP für Bestandshalter mit Klasse-E- oder -F-Gebäuden zum unverzichtbaren Planungsdokument.

  • Fristwahrung beim Heizungstausch: Mit iSFP gelten verlängerte Umsetzungsfristen nach GEG § 71
  • BAFA-Bonusförderung: 5 % zusätzliche Förderung pro BEG-Einzelmaßnahme
  • Nachweis gegenüber Behörden: Anerkanntes Dokument bei Baugenehmigungsverfahren
  • Haftungsschutz für Energieberater: Dokumentierter Beratungsstandard nach GEG § 88

Wer häufig gestellten Fragen zur Gültigkeit, Aktualisierungspflicht und den formalen Anforderungen des iSFP auf den Grund gehen möchte, findet ausführliche Antworten zu den typischen Praxisfragen rund um den iSFP – inklusive der Frage, wann ein bestehender Sanierungsfahrplan neu erstellt werden muss.

Kostenstruktur und Honorarmodelle: Was ein iSFP tatsächlich kostet

Die Gesamtkosten eines individuellen Sanierungsfahrplans bewegen sich in der Praxis zwischen 800 und 2.500 Euro netto – je nach Gebäudegröße, Zustand der vorhandenen Unterlagen und regionalem Preisniveau. Für ein typisches Einfamilienhaus mit 150 m² Wohnfläche kalkulieren erfahrene Energieberater meist zwischen 1.200 und 1.800 Euro. Wer mit deutlich niedrigeren Angeboten konfrontiert wird, sollte genau hinschauen: Pauschalen unter 600 Euro deuten häufig auf stark standardisierte Vorlagen hin, die den individuellen Anforderungen des Gebäudes kaum gerecht werden.

Woraus sich das Honorar zusammensetzt

Ein seriöser iSFP-Auftrag gliedert sich in mehrere Leistungsblöcke, die unterschiedlich aufwändig sind. Die Vergütungsmodelle der Energieberater variieren dabei erheblich: Manche arbeiten mit transparenten Stundensätzen zwischen 90 und 150 Euro, andere bieten Festpreispakete an. Letzteres schützt den Auftraggeber vor Kostensteigerungen, birgt aber das Risiko, dass der Berater bei komplexen Objekten am Aufwand spart.

  • Vor-Ort-Begehung und Bestandsaufnahme: 3–6 Stunden beim Einfamilienhaus, deutlich mehr bei Mehrfamilienhäusern oder Gebäuden mit fehlenden Baudokumenten
  • Energetische Berechnung und Modellierung: Softwaregestützter Kernaufwand, der bei komplexer Gebäudehülle schnell 8–12 Stunden beansprucht
  • Ausarbeitung der Sanierungsschritte: Inklusive Maßnahmenpriorisierung, Kostenschätzungen und Fördermittelrecherche
  • Erstellung des offiziellen iSFP-Dokuments: Bundeseinheitliche Vorlage über die Dena-Plattform, Übergabe und Erläuterung an den Eigentümer

Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohneinheiten steigen die Kosten überproportional. Hier sind Honorare von 3.000 bis 5.000 Euro keine Seltenheit, weil die Gebäudekomplexität, die Anzahl der Heizsysteme und die Abstimmung mit verschiedenen Eigentümern oder Mietern den Aufwand vervielfachen. Wer als Verwalter oder WEG-Beirat plant, sollte Vergleichsangebote einholen und dabei explizit auf identische Leistungsumfänge achten.

Förderung und tatsächliche Eigenbelastung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den iSFP mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, gedeckelt auf 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 850 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. Für Eigentümer in finanziell schwieriger Lage gibt es zudem einen einkommensbezogenen Zuschuss. Eine detaillierte Aufschlüsselung, was Energieberater für diese Leistung tatsächlich berechnen, zeigt, dass der Eigenanteil in der Praxis oft unter 700 Euro liegt – bei einem Beratungsangebot im mittleren Preissegment.

Entscheidend ist dabei, dass ausschließlich Berater mit gültiger BAFA-Zulassung die Förderung auslösen können. Der Antrag muss zwingend vor Beauftragung gestellt werden – ein häufiger Fehler, der die Förderung komplett entfallen lässt. Wer sich über alle Fördermöglichkeiten rund um den iSFP informieren möchte, sollte neben BAFA auch prüfen, ob das jeweilige Bundesland ergänzende Programme anbietet – Bayern, Baden-Württemberg und NRW halten hier zusätzliche Töpfe bereit.

Praktische Empfehlung: Holen Sie mindestens drei Angebote ein und lassen Sie sich den Leistungsumfang schriftlich bestätigen. Ein Berater, der keine klare Aufschlüsselung seiner Leistungsblöcke liefert, wird auch beim iSFP-Ergebnis oft wenig Tiefe zeigen.

Förderlandschaft im Detail: BAFA, KfW und iSFP-Bonus optimal kombinieren

Wer den Sanierungsfahrplan strategisch einsetzt, erschließt sich ein Fördersystem, das erheblich mehr leistet als die bloße Bezuschussung der Energieberatung selbst. Das Zusammenspiel aus BAFA-Bundesförderung, KfW-Krediten und dem iSFP-Bonus ergibt in der Praxis oft einen Fördereffekt, den viele Eigentümer unterschätzen – und der bei konsequenter Nutzung Zehntausende Euro Differenz ausmachen kann.

BAFA-Förderung: Der Einstieg über die Energieberatung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans direkt. Für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten beträgt der Zuschuss 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 Euro. Bei Wohngebäuden ab drei Einheiten steigt der maximale Zuschuss auf 850 Euro – für Eigentümergemeinschaften größerer Liegenschaften lohnt sich daher ein genauer Blick auf die spezifischen Konditionen für Mehrfamilienhäuser beim BAFA, da hier zusätzliche Regelungen zur Kostenbemessung gelten. Wichtig: Der beauftragte Energieberater muss in der Expertenliste des Bundes (Energie-Effizienz-Experten) eingetragen sein – ohne diese Voraussetzung gibt es keine Förderung.

Die Beantragung läuft vollständig digital über das BAFA-Kundenportal. Der Antrag muss vor Beauftragung des Energieberaters gestellt werden, nicht erst danach – ein häufiger Fehler in der Praxis, der zum vollständigen Förderverlust führt. Nach Bewilligung hat man 18 Monate Zeit, die Beratung durchführen zu lassen und den Verwendungsnachweis einzureichen.

KfW und der iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte mehr auf jede Maßnahme

Der eigentliche Hebel des Sanierungsfahrplans liegt nicht in der Beratungsförderung selbst, sondern im iSFP-Bonus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wer Einzelmaßnahmen – also Dämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung oder Anlagentechnik – auf Basis eines vorliegenden iSFP umsetzt, erhält automatisch 5 Prozentpunkte zusätzliche Förderung auf den ohnehin schon bestehenden Grundfördersatz. Konkret: Aus 15 Prozent werden 20 Prozent, aus 20 Prozent werden 25 Prozent. Bei förderfähigen Kosten von 30.000 Euro für eine Wärmedämmverbundsystem-Sanierung bedeutet das 1.500 Euro mehr Zuschuss allein durch den Bonus. Was das in verschiedenen Maßnahmenkonstellationen konkret bedeutet, hängt stark vom jeweiligen Fördertatbestand ab.

Die KfW wickelt die Einzelmaßnahmenförderung über das BEG-EM-Programm ab. Antragsteller müssen den iSFP nicht bei der KfW einreichen, aber sie müssen bei Antragstellung bestätigen, dass ein gültiger iSFP vorliegt. Der Fahrplan muss zum Zeitpunkt des Förderantrags bereits erstellt sein – rückwirkend funktioniert das nicht. Wer also plant, in den nächsten Jahren schrittweise zu sanieren, sollte den iSFP so früh wie möglich erstellen lassen, um den Bonus für alle kommenden Maßnahmen sicherzustellen.

Eine vollständige Übersicht, welche weiteren Fördertöpfe rund um den Sanierungsfahrplan existieren, zeigt: Neben BAFA und KfW bieten viele Bundesländer und Kommunen ergänzende Zuschüsse, die sich grundsätzlich mit der Bundesförderung kombinieren lassen, sofern die jeweiligen Kumulierungsregeln beachtet werden. Wer zudem über eine KfW-Finanzierung für die Umsetzung des iSFP nachdenkt, sollte die Zinskonditionen der Energieeffizienzprogramme frühzeitig mit konventionellen Finanzierungsangeboten vergleichen – gerade bei größeren Sanierungsvolumen kann der Zinsvorteil die Gesamtkosten spürbar senken.

  • Antrag vor Beauftragung: BAFA-Förderantrag immer vor dem ersten Beratungsgespräch stellen
  • Expertenliste prüfen: Nur zugelassene Energie-Effizienz-Experten sind förderfähig
  • iSFP frühzeitig erstellen: Je früher der Fahrplan vorliegt, desto mehr Einzelmaßnahmen profitieren vom 5-Prozent-Bonus
  • Kumulierung beachten: Landes- und Kommunalförderungen separat prüfen und mit Bundesförderung abstimmen

BAFA-Antragsprozess und Verwendungsnachweis: Fehler vermeiden, Förderung sichern

Der BAFA-Antrag für den individuellen Sanierungsfahrplan folgt einem klaren Ablauf, der jedoch in der Praxis erstaunlich viele Stolperfallen bereithält. Der häufigste und teuerste Fehler: Eigentümer beauftragen den Energieberater, bevor der Antrag gestellt wurde. Die BAFA zahlt keine Förderung für Leistungen, die vor der offiziellen Antragstellung begonnen wurden. Das bedeutet: Erst den Online-Antrag über das BAFA-Kundenportal stellen, die Antragsbestätigung abwarten, dann den Energieberater beauftragen. Wer hier die Reihenfolge vertauscht, verliert den Förderanspruch vollständig – unabhängig davon, wie gut der Sanierungsfahrplan am Ende ist.

Antragstellung: Was vor dem ersten Beratungsgespräch erledigt sein muss

Für die Antragstellung benötigen Sie zunächst einen zugelassenen Energieberater aus der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) – allerdings nur dessen Registrierungsnummer, nicht bereits einen unterzeichneten Vertrag. Im BAFA-Portal geben Sie Adressdaten des Gebäudes, Baujahr und Gebäudeart an. Der gesamte Antrag dauert erfahrungsgemäß 15 bis 20 Minuten. Die Bestätigung kommt in der Regel innerhalb weniger Werktage per E-Mail. Erst nach dieser Bestätigung sollten Sie den Beratervertrag unterschreiben. Konkrete Hinweise, die den Antragsprozess erheblich vereinfachen, betreffen vor allem die korrekte Gebäudeklassifizierung – hier entstehen häufig Rückfragen seitens der Behörde, die den Prozess verzögern.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Förderhöhe. Die BAFA übernimmt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bis zu 1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten. Wer die BAFA-Förderung strukturiert ausschöpfen möchte, sollte prüfen, ob Eigenbeiträge für Zusatzleistungen wie detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnungen sinnvoll sind – diese können den Mehraufwand bei der späteren Maßnahmenumsetzung erheblich reduzieren. Nicht förderfähig sind hingegen Reisekosten des Beraters oder Leistungen, die über die eigentliche Beratung hinausgehen. Was die ISFP-Förderung konkret abdeckt und was Eigentümer selbst tragen müssen, ist für die Budgetplanung entscheidend.

Verwendungsnachweis: Fristen und Pflichtdokumente

Nach Abschluss der Beratung beginnt die zweite kritische Phase: der Verwendungsnachweis. Eigentümer haben nach Erhalt des finalen Sanierungsfahrplans sechs Monate Zeit, den Nachweis beim BAFA einzureichen. Wer diese Frist versäumt, verliert den gesamten Förderanspruch – eine Verlängerung wird nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt. Welche Unterlagen für den Verwendungsnachweis zwingend erforderlich sind und wie der Einreichungsprozess korrekt abläuft, sollte jeder Eigentümer vor Beratungsbeginn kennen.

Zum Verwendungsnachweis gehören zwingend:

  • Die Rechnung des Energieberaters mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und detaillierter Leistungsbeschreibung
  • Der Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder Überweisungsbeleg) – Barzahlung wird nicht akzeptiert
  • Das unterschriebene iSFP-Dokument in der offiziellen dena-Vorlage
  • Das ausgefüllte Verwendungsnachweisformular aus dem BAFA-Portal

Ein praktischer Hinweis aus der Beratungspraxis: Beauftragen Sie den Energieberater schriftlich mit einer klaren Regelung, dass die Rechnung erst nach vollständiger Übergabe des iSFP-Dokuments gestellt wird. So laufen Rechnungsdatum und Dokumentenfertigstellung synchron – das vermeidet Rückfragen der Behörde und beschleunigt die Auszahlung, die typischerweise vier bis acht Wochen nach vollständiger Einreichung erfolgt.

Bestandsaufnahme und Datengrundlage: Welche Unterlagen und Berechnungen der iSFP erfordert

Die Qualität eines iSFP steht und fällt mit der Vollständigkeit der Ausgangsdaten. Ein Energieberater, der ohne belastbare Unterlagen arbeitet, produziert letztlich nur Schätzungen – und die rächen sich spätestens bei der Umsetzung der ersten Sanierungsmaßnahme. Die Praxis zeigt: Wer die richtigen Dokumente bereits vor dem ersten Beratungsgespräch zusammenstellt, spart durchschnittlich zwei bis drei Stunden Bearbeitungszeit und vermeidet teure Nacherhebungen.

Gebäudedokumentation und bauliche Grundlagen

Grundrisse, Schnittzeichnungen und Baubeschreibungen bilden das Fundament jeder energetischen Bestandsaufnahme. Fehlen diese Unterlagen – was bei Altbauten aus den 1950er bis 1970er Jahren häufig vorkommt – muss der Energieberater die Geometrie selbst aufmessen. Das kostet Zeit und erhöht das Honorar, ist aber alternativlos, weil die Berechnung der Wohnfläche und des beheizten Gebäudevolumens nach DIN V 18599 exakte Maße voraussetzt. Besonders relevant sind dabei die Bauteilaufbauten: Wandkonstruktionen, Dämmstärken, Fenstergeneration und U-Wert-Angaben fließen direkt in die energetische Bilanzierung ein.

Für die thermische Hülle werden folgende Dokumente benötigt:

  • Baupläne und Schnitte im Maßstab 1:100, ersatzweise eigene Aufmaßprotokolle
  • Baugenehmigungsunterlagen mit Baubeschreibung, insbesondere bei Altbauten
  • Nachweise früherer Sanierungsmaßnahmen – Dämmrechnungen, Fensteraustauschbelege, Heizungsmodernisierungsnachweise
  • Energieausweis (falls vorhanden) als erster Orientierungswert
  • Technische Datenblätter der verbauten Heizungsanlage inklusive Baujahr und Nennleistung

Verbrauchsdaten und anlagentechnische Bestandsaufnahme

Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre – Heizenergie, Strom, Warmwasser – liefern den Realitätscheck für die rechnerische Bilanz. Eine typische Diskrepanz: Ein unsaniertes Einfamilienhaus aus den 1970ern zeigt rechnerisch oft einen Heizenergiebedarf von 180 bis 220 kWh/m²a, der tatsächliche Verbrauch liegt aber häufig 30 bis 40 Prozent darunter – ein Zeichen für Komfortverzicht der Bewohner oder fehlerhafte Annahmen zum Nutzerverhalten. Der Energieberater muss diese Differenz erklären und im iSFP transparent dokumentieren.

Die anlagentechnische Aufnahme umfasst Heizkessel, Wärmeverteilung, Lüftungsanlage und Warmwasserbereitung. Gerade die Verbindung aus Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und dem Sanierungsfahrplan ist entscheidend, wenn in späteren Schritten ein Heizungstausch oder die Integration einer Wärmepumpe geplant ist. Ohne normgerechte Heizlastberechnung riskiert man Überdimensionierung – ein 12-kW-Gerät wo 7 kW reichen würden, was Effizienz und Wirtschaftlichkeit dauerhaft belastet.

Der gesamte Erhebungsprozess folgt einer klaren Abfolge: Zunächst Dokumentenprüfung, dann Vor-Ort-Begehung mit Fotodokumentation, anschließend Plausibilisierung der Verbrauchsdaten gegen die rechnerische Bilanz. Wer diesen strukturierten Ablauf von Anfang an konsequent einhält, vermeidet Iterationsschleifen und stellt sicher, dass der iSFP die tatsächlichen Potenziale des Gebäudes realistisch abbildet – nicht zu optimistisch, nicht zu pessimistisch.

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FAQ zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) 2026

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Werkzeug, das eine umfassende Analyse des aktuellen energetischen Zustands Ihrer Immobilie sowie einen maßgeschneiderten Plan für zukünftige Sanierungsmaßnahmen bietet.

Wie profitiere ich finanziell vom iSFP?

Durch die Umsetzung der Empfehlungen aus dem iSFP können Sie einen erhöhten Förderbonus von 5 % auf die ausgewählten Sanierungsmaßnahmen erhalten, was bei mehreren Maßnahmen zu erheblichen finanziellen Vorteilen führen kann.

Wie lange gilt ein iSFP?

Ein iSFP hat typischerweise eine Gültigkeitsdauer von 10 bis 15 Jahren, in denen die empfohlenen Maßnahmen schrittweise umgesetzt werden sollten, um die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Wie läuft der Antragsprozess für die BAFA-Förderung ab?

Der Antrag auf BAFA-Förderung muss vor der Beauftragung des Energieberaters gestellt werden. Nach der Genehmigung haben Sie 18 Monate Zeit, um den iSFP erstellen zu lassen und den Verwendungsnachweis einzureichen.

Welche Unterlagen werden für die Erstellung eines iSFP benötigt?

Für die Erstellung eines iSFP sind Unterlagen wie Grundrisse, technische Datenblätter der Heizungsanlage, Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre sowie Nachweise früherer Sanierungsmaßnahmen erforderlich.

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Zusammenfassung des Artikels

Sanierungsfahrplan (iSFP) verstehen und nutzen. Umfassender Guide mit Experten-Tipps und Praxis-Wissen.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Nutzen Sie den iSFP-Bonus: Stellen Sie sicher, dass Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen, um von zusätzlichen 5 % Förderbonus auf Ihre Sanierungsmaßnahmen zu profitieren.
  2. Planen Sie frühzeitig: Lassen Sie den iSFP so früh wie möglich erstellen, um sicherzustellen, dass alle geplanten Einzelmaßnahmen in den Genuss des Förderbonus kommen.
  3. Informieren Sie sich über rechtliche Anforderungen: Machen Sie sich mit den aktuellen GEG-Vorgaben vertraut, um die Vorteile des iSFP optimal nutzen zu können und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
  4. Vergleichen Sie Angebote von Energieberatern: Holen Sie mehrere Angebote ein und achten Sie darauf, dass die Leistungsumfänge klar definiert sind, um die beste Beratung zu erhalten.
  5. Beachten Sie die Dokumentationspflichten: Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Unterlagen für die Erstellung des iSFP bereitstellen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.

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