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Sanierungsfahrplan (iSFP) Redaktion Energieberatung Wissen · Stand

Sanierungsfahrplan mit Excel planen: Was geht und wann Sie einen iSFP brauchen

Inhalt 6 Abschnitte

Was Excel für Ihre Sanierungsplanung leisten kann

Eine Tabelle hilft, den Überblick zu behalten: Welche Bauteile sind in welchem Zustand, welche Maßnahmen kommen infrage, was ist schon erledigt, welche Angebote liegen vor? Für die eigene Planung ist das sinnvoll. Ein förderfähiger individueller Sanierungsfahrplan entsteht so aber nicht.

Der Unterschied zum iSFP

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt, wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann, oder wie eine Gesamtsanierung zu einem geförderten Effizienzhausniveau führt. Er entsteht in der vom BAFA geförderten Energieberatung für Wohngebäude (BAFA: Energieberatung für Wohngebäude). Im Rahmen dieser geförderten Beratung muss der iSFP von der Energieberaterin oder dem Energieberater mit einer speziellen iSFP-Druckapplikation erstellt werden; andere Beratungsberichte werden nicht anerkannt.

Grundlage für den iSFP-Bonus in der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist ein in der Energieberatung für Wohngebäude geförderter iSFP (übergangsweise auch bestimmte zwischen Juli 2017 und Ende 2020 geförderte Beratungsberichte), keine selbst erstellte Tabelle. Der iSFP-Bonus beträgt 5 Prozentpunkte und hat laut Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BAnz AT 27.08.2026 B1) mehrere Bedingungen: Die Maßnahme ist Bestandteil des geförderten iSFP, wird binnen höchstens 15 Jahren nach seiner Erstellung umgesetzt und erreicht mindestens 30.000 Euro (brutto) förderfähige Ausgaben; der Bonus gilt nur für den Teil der Ausgaben oberhalb der Höchstgrenze ohne iSFP (beim Einfamilienhaus 30.000 Euro), und der iSFP muss bei Antragstellung vorliegen. Die geförderte Energieberatung muss vor dem Verwendungsnachweis abschließend beschieden und ausgezahlt sein. Den Bonus gibt es nur für Maßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik außer Heizung und für die Heizungsoptimierung (Nummern 5.1, 5.2 und 5.4 a), nicht für Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen.

So bauen Sie eine sinnvolle Planungstabelle

  • Bestand: Bauteil, Baujahr, Zustand, bekannte Mängel
  • Maßnahmen: Beschreibung, Abhängigkeiten (zum Beispiel Dach vor Photovoltaik, Dämmung vor Heizungsauslegung)
  • Angebote: Betrieb, Datum, Summe, Gültigkeit
  • Förderung: Programm, Antragsfrist, Status – Anträge immer vor Vorhabenbeginn
  • Termine: geplanter Zeitraum je Maßnahme

Tragen Sie Kosten nur aus Angeboten ein, nicht aus Schätzungen aus dem Internet.

Geförderte Energieberatung

Das BAFA bezuschusst die Energieberatung mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig bis zu 250 Euro zusätzlich, wenn der iSFP in einer Eigentümerversammlung erläutert wird. Beraterinnen und Berater, die in diesem Programm tätig sein dürfen, stehen in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena.

Fazit

Excel ist ein gutes Werkzeug für die eigene Übersicht. Wer den iSFP-Bonus nutzen oder einen belastbaren Fahrplan haben möchte, beauftragt eine Energieberaterin oder einen Energieberater aus der Expertenliste; die Tabelle hilft dann, die Ergebnisse umzusetzen.

FAQ zum Erstellen eines Sanierungsfahrplans in Excel

Kann ich einen Sanierungsfahrplan selbst in Excel erstellen?

Eine eigene Planungstabelle ja. Ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird dagegen in der Energieberatung für Wohngebäude von der Beraterin oder dem Berater mit einer speziellen iSFP-Druckapplikation erstellt.

Bringt eine Excel-Planung den iSFP-Bonus?

Nein. Grundlage für den iSFP-Bonus ist ein im Programm Energieberatung für Wohngebäude geförderter iSFP, der bei Antragstellung vorliegt; dazu kommen weitere Bedingungen, etwa förderfähige Ausgaben von mindestens 30.000 Euro.

Wie wird die Energieberatung gefördert?

Mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro ab drei Wohneinheiten.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Mehr dazu

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