Honorar für den Sanierungsfahrplan: Kosten und Vergütungsmodelle

23.06.2025 12 mal gelesen 0 Kommentare
  • Das Honorar für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) liegt meist zwischen 1.000 und 2.500 Euro, abhängig von Größe und Zustand der Immobilie.
  • Viele Energieberater bieten Pauschalpreise an, während bei komplexeren Objekten auch Stunden- oder Tagessätze berechnet werden können.
  • Ein Teil der Kosten für den iSFP kann durch staatliche Förderprogramme erstattet werden.

Grundlagen des Honorars für den Sanierungsfahrplan: Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Grundlagen des Honorars für den Sanierungsfahrplan: Wie setzen sich die Kosten zusammen?

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Das Honorar für einen Sanierungsfahrplan wird maßgeblich durch drei Faktoren bestimmt: den Gebäudetyp, den Umfang der gewünschten Analyse und die individuelle Preisgestaltung des Energieberaters. Anders als bei standardisierten Dienstleistungen gibt es beim Sanierungsfahrplan keine gesetzlich festgelegte Gebührenordnung – das eröffnet sowohl Chancen als auch Risiken für Eigentümer.

Im Kern gliedert sich das Honorar in folgende Bestandteile:

  • Grundhonorar für die iSFP-Erstellung: Hierin enthalten sind die Bestandsaufnahme vor Ort, die energetische Bewertung des Gebäudes, die Ausarbeitung der Sanierungsstrategie und die Erstellung der erforderlichen Dokumentation. Die Höhe dieses Grundhonorars variiert je nach Objektgröße und Komplexität. Für ein Einfamilienhaus liegt das Grundhonorar in der Regel zwischen 1.800 und 2.200 Euro brutto, bei Mehrfamilienhäusern steigt es entsprechend an.
  • Aufwand für zusätzliche Analyse: Besondere Anforderungen wie denkmalgeschützte Bausubstanz, komplexe Gebäudestrukturen oder spezielle Nutzerwünsche führen zu erhöhtem Zeitaufwand und werden meist gesondert berechnet. Auch hier gilt: Je mehr individuelle Aspekte berücksichtigt werden sollen, desto höher fällt das Honorar aus.
  • Reisekosten und Nebenkosten: Anfahrtswege, Kopierkosten oder Auslagen für spezielle Messungen werden gelegentlich separat ausgewiesen. Es lohnt sich, diese Posten im Angebot genau zu prüfen.

Die meisten Energieberater arbeiten mit Pauschalangeboten, die alle notwendigen Leistungen rund um die iSFP-Erstellung abdecken. Einige rechnen nach Stundensatz ab, was bei unerwartetem Mehraufwand zu höheren Kosten führen kann. Transparenz ist hier das A und O: Ein detailliertes Angebot sollte alle enthaltenen und potenziellen Zusatzleistungen klar ausweisen. Wer auf Nummer sicher gehen will, fragt gezielt nach versteckten Kosten oder optionalen Leistungen, die nicht im Grundhonorar enthalten sind.

Wichtig zu wissen: Das Honorar für den Sanierungsfahrplan ist nicht identisch mit den Kosten für weiterführende Leistungen wie Förderantragstellung oder Baubegleitung. Diese werden separat angeboten und abgerechnet. So bleibt das Grundhonorar für den iSFP überschaubar und kalkulierbar – zumindest, wenn alle Details vorab geklärt sind.

Vergütungsmodelle für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans: Stundensatz, Pauschale oder individuelle Vereinbarung?

Vergütungsmodelle für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans: Stundensatz, Pauschale oder individuelle Vereinbarung?

Bei der Beauftragung eines Sanierungsfahrplans begegnen Eigentümer verschiedenen Vergütungsmodellen, die jeweils eigene Vor- und Nachteile mitbringen. Die Wahl des passenden Modells beeinflusst nicht nur die Kostentransparenz, sondern auch die Flexibilität und Planbarkeit des Projekts.

  • Stundensatz: Einige Energieberater kalkulieren ihre Leistungen auf Stundenbasis. Das bietet Flexibilität, insbesondere bei unklaren Anforderungen oder sehr individuellen Fragestellungen. Allerdings kann der Endpreis schwer vorhersehbar sein, da zusätzlicher Aufwand – etwa durch Nachfragen oder nachträgliche Anpassungen – die Kosten schnell steigen lässt. Typische Stundensätze liegen zwischen 80 und 120 Euro1.
  • Pauschale: Viele Anbieter bevorzugen eine Festpreisvereinbarung für die Erstellung des Sanierungsfahrplans. Hier sind sämtliche Leistungen von der Analyse bis zur Dokumentation abgedeckt. Das schafft Planungssicherheit und minimiert das Risiko unerwarteter Mehrkosten. Pauschalen werden meist nach Gebäudetyp und -größe gestaffelt angeboten.
  • Individuelle Vereinbarung: Gerade bei komplexen Immobilien oder besonderen Anforderungen kann eine maßgeschneiderte Vergütungsstruktur sinnvoll sein. Hierbei werden einzelne Leistungspakete – etwa zusätzliche Vor-Ort-Termine, detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder besondere Beratungsleistungen – separat definiert und bepreist. Das ermöglicht eine exakte Anpassung an die Wünsche des Auftraggebers, setzt aber eine sorgfältige Abstimmung voraus.

Die Auswahl des Vergütungsmodells sollte immer auf die eigene Situation und den gewünschten Leistungsumfang abgestimmt werden. Ein offenes Gespräch mit dem Energieberater über die verschiedenen Optionen hilft, böse Überraschungen zu vermeiden und die Kosten im Griff zu behalten.

Kostenstruktur im Detail: Was ist im Grundhonorar enthalten und welche Zusatzleistungen verursachen Mehrkosten?

Kostenstruktur im Detail: Was ist im Grundhonorar enthalten und welche Zusatzleistungen verursachen Mehrkosten?

Das Grundhonorar für einen Sanierungsfahrplan deckt exakt definierte Leistungen ab, die der Energieberater im Rahmen der Erstberatung erbringt. Im Regelfall umfasst das Honorar folgende Kernpunkte:

  • Vor-Ort-Termin und Erfassung des Ist-Zustands: Aufnahme aller relevanten Gebäudedaten, Sichtung der Bauunterlagen und erste energetische Bewertung.
  • Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP): Entwicklung einer schrittweisen Strategie, die auf das jeweilige Gebäude zugeschnitten ist. Enthalten sind konkrete Maßnahmenvorschläge, eine Priorisierung sowie eine Übersicht zu Einsparpotenzialen und groben Kosten.
  • Zusammenstellung der Ergebnisse: Dokumentation der Analyse, grafische Aufbereitung und verständliche Darstellung der empfohlenen Schritte.

Alles, was über diese Basisleistungen hinausgeht, wird in der Regel als Zusatzleistung betrachtet und gesondert berechnet. Typische Mehrkosten entstehen beispielsweise durch:

  • Ausführliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen: Detaillierte Analysen zu Amortisationszeiten oder Variantenvergleichen, die über die Standardabschätzung hinausgehen.
  • Zusätzliche Beratungs- oder Erläuterungstermine: Zum Beispiel Präsentationen in Eigentümerversammlungen oder ausführliche Nachbesprechungen mit mehreren Parteien.
  • Erstellung von Förderanträgen: Die Unterstützung bei der Antragstellung für Fördermittel ist nicht im Grundhonorar enthalten und wird separat abgerechnet.
  • Fachplanung und Baubegleitung: Leistungen wie detaillierte Ausführungsplanung, Qualitätssicherung während der Bauphase oder spezifische Nachweise (z. B. Luftdichtheit, Wärmebrücken) zählen zu den Zusatzleistungen.
  • Erweiterte Dokumentation oder Sonderwünsche: Beispielsweise spezielle Berechnungen für Denkmalschutzobjekte oder die Integration individueller Nutzeranforderungen.

Wer sich einen klaren Überblick verschaffen will, sollte im Angebot des Energieberaters gezielt nach diesen Posten fragen und sich die Abgrenzung von Grund- und Zusatzleistungen schriftlich bestätigen lassen.

Typische Preisspannen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser

Typische Preisspannen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser

Die Honorare für einen Sanierungsfahrplan schwanken je nach Gebäudetyp und Komplexität des Objekts. Besonders auffällig: Bei größeren oder sehr alten Gebäuden steigen die Kosten oft spürbar, weil der Beratungsaufwand und die Ausarbeitung der Maßnahmen umfangreicher werden.

  • Einfamilienhaus: Für ein klassisches Einfamilienhaus bewegen sich die Preise in der Praxis meist zwischen 1.700 € und 2.200 € brutto. Abweichungen nach oben sind möglich, etwa bei besonders großen Wohnflächen oder komplizierten Grundrissen.
  • Zweifamilienhaus: Hier liegen die Kosten typischerweise im Bereich von 1.900 € bis 2.400 €. Auch hier gilt: Je mehr Wohneinheiten, desto mehr Abstimmungsaufwand und Analysezeit fallen an.
  • Mehrfamilienhaus: Die Preisspanne für Mehrfamilienhäuser beginnt bei etwa 2.300 € und kann – abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten und der Gebäudestruktur – auf 3.500 € oder mehr ansteigen. Bei sehr großen oder gemischt genutzten Objekten ist eine individuelle Kalkulation durch den Energieberater üblich.

Die genannten Werte verstehen sich als Richtwerte und können regional sowie je nach Anbieter variieren. Ein Vergleich mehrerer Angebote lohnt sich, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

Fördermöglichkeiten und deren Einfluss auf das Honorar des Sanierungsfahrplans

Fördermöglichkeiten und deren Einfluss auf das Honorar des Sanierungsfahrplans

Staatliche Förderprogramme, allen voran die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (BAFA), haben einen spürbaren Einfluss auf die tatsächlichen Kosten, die Eigentümer für einen Sanierungsfahrplan tragen müssen. Durch die Zuschüsse reduziert sich das Eigenhonorar oft deutlich, was die Investition in eine professionelle Beratung attraktiver macht.

  • BAFA-Zuschuss: Das BAFA übernimmt 50 % der förderfähigen Beratungskosten, wobei für Ein- und Zweifamilienhäuser maximal 650 € und für Mehrfamilienhäuser bis zu 850 € bezuschusst werden. Dieser Zuschuss wird direkt an den Energieberater ausgezahlt, sodass Eigentümer nur den verbleibenden Eigenanteil begleichen müssen.
  • Zusätzliche Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften: Wird der Sanierungsfahrplan in einer Eigentümerversammlung erläutert, kann ein weiterer Zuschuss von bis zu 250 € beantragt werden. Das senkt die Kosten für WEGs spürbar.
  • iSFP-Bonus: Wer Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umsetzt, kann bei der späteren Sanierung einen Förderbonus von 5 % auf die förderfähigen Kosten erhalten. Das macht die Erstellung des Fahrplans nicht nur günstiger, sondern erhöht auch die künftigen Förderchancen erheblich.
  • Einfluss auf das Honorar: Durch die Förderungen wird das Nettohonorar für Eigentümer oft halbiert. Das senkt die Hemmschwelle für eine professionelle Beratung und ermöglicht auch bei knappem Budget eine fundierte energetische Planung.

Förderanträge müssen stets vor Beginn der Beratung gestellt werden, sonst verfällt der Anspruch. Ein erfahrener Energieberater unterstützt bei der Antragstellung und sorgt dafür, dass alle Fristen und Formalitäten eingehalten werden.

Beispielrechnung: Gesamtkosten und Förderabzug am praktischen Fall

Beispielrechnung: Gesamtkosten und Förderabzug am praktischen Fall

Angenommen, eine Familie beauftragt einen Energieberater mit der Erstellung eines Sanierungsfahrplans für ihr Einfamilienhaus. Der Energieberater bietet ein Komplettpaket zum Festpreis an. Folgende Kosten und Förderungen ergeben sich im konkreten Beispiel:

  • Honorar laut Angebot: 2.000 € (brutto)
  • Förderfähiger Anteil: Die BAFA erkennt den vollen Betrag als förderfähig an.
  • BAFA-Zuschuss (50 %): 1.000 €, jedoch maximal 650 € für ein Einfamilienhaus
  • Verbleibender Eigenanteil: 2.000 € – 650 € = 1.350 €

Wird zusätzlich eine Erläuterung des Sanierungsfahrplans in einer Eigentümerversammlung gewünscht, kann ein weiterer Zuschuss von bis zu 250 € beantragt werden. In diesem Fall reduziert sich der Eigenanteil entsprechend:

  • Zusätzlicher Zuschuss: 250 €
  • Neuer Eigenanteil: 1.350 € – 250 € = 1.100 €

Das Beispiel zeigt: Durch die Kombination der Fördermöglichkeiten sinkt der tatsächlich zu zahlende Betrag deutlich. Wer Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umsetzt, kann später zusätzlich vom iSFP-Bonus profitieren und die Gesamtinvestition weiter senken.

Zusatzleistungen (Fachplanung, Baubegleitung, Antragstellung): Honorarmodelle und Kostenfallen

Zusatzleistungen (Fachplanung, Baubegleitung, Antragstellung): Honorarmodelle und Kostenfallen

Zusätzliche Leistungen wie Fachplanung, Baubegleitung oder die Unterstützung bei der Antragstellung für Fördermittel sind nicht im Grundhonorar für den Sanierungsfahrplan enthalten. Hier gelten eigene Honorarmodelle, die oft auf den ersten Blick nicht ganz durchschaubar sind. Ein häufiger Ansatz ist die prozentuale Abrechnung: Für Fachplanung und Baubegleitung werden in der Praxis etwa 5 % der Netto-Investitionskosten der geplanten Maßnahme angesetzt. Das kann bei größeren Sanierungsvorhaben schnell mehrere Tausend Euro ausmachen.

  • Fachplanung: Hierunter fallen detaillierte technische Berechnungen, Ausführungspläne und die Abstimmung mit Handwerkern. Die Kosten richten sich nach Aufwand und Umfang der geplanten Maßnahmen. Je komplexer das Projekt, desto höher das Honorar.
  • Baubegleitung: Umfasst Baustellenbegehungen, Qualitätskontrollen und die Überprüfung der fachgerechten Umsetzung. Die Honorare können je nach Anzahl der Vor-Ort-Termine und Umfang der Überwachung stark variieren.
  • Antragstellung: Die professionelle Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln wird meist als Pauschale oder nach Zeitaufwand berechnet. Hier lohnt es sich, die Konditionen genau zu vergleichen, da einige Berater diesen Service günstiger oder sogar kostenfrei im Paket anbieten.

Kostenfallen lauern oft bei unklar definierten Zusatzleistungen oder nachträglichen Änderungen im Projektverlauf. Es empfiehlt sich, alle gewünschten Leistungen vorab schriftlich zu fixieren und auf eine transparente Abrechnung zu bestehen. Besonders bei komplexen Sanierungen ist es ratsam, auf ein detailliertes Angebot mit klaren Leistungsbeschreibungen zu bestehen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Wichtige Praxistipps zur Vertragsgestaltung und Abrechnung mit dem Energieberater

Wichtige Praxistipps zur Vertragsgestaltung und Abrechnung mit dem Energieberater

Wer beim Honorar für den Sanierungsfahrplan auf Nummer sicher gehen will, sollte den Vertrag mit dem Energieberater sorgfältig gestalten. Das klingt erstmal bürokratisch, aber im Ernstfall spart es Nerven und bares Geld. Folgende Praxistipps helfen, Klarheit und Fairness für beide Seiten zu schaffen:

  • Leistungsbeschreibung schriftlich fixieren: Achte darauf, dass alle vereinbarten Leistungen im Vertrag detailliert aufgeführt sind – am besten mit klaren Abgrenzungen zwischen Grund- und Zusatzleistungen. So lassen sich spätere Diskussionen vermeiden.
  • Vergütungsmodell transparent vereinbaren: Ob Pauschale, Stundensatz oder Mischform – die Abrechnungsgrundlage sollte eindeutig geregelt sein. Lass dir erläutern, wie eventuelle Mehrleistungen abgerechnet werden.
  • Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten festlegen: Vereinbare, wann das Honorar fällig wird (z. B. nach Übergabe des Sanierungsfahrplans oder in Teilbeträgen). So behältst du die Kontrolle über die Zahlung und kannst die Leistung prüfen, bevor du bezahlst.
  • Regelung für Änderungswünsche aufnehmen: Es kommt öfter vor, dass während der Beratung neue Wünsche oder Fragen auftauchen. Halte fest, wie solche Änderungen behandelt und abgerechnet werden – das verhindert böse Überraschungen.
  • Nachweise und Dokumentation verlangen: Bestehe auf eine nachvollziehbare Aufstellung aller erbrachten Leistungen und Kosten. Gerade bei Stundensatz-Abrechnung ist ein Tätigkeitsnachweis Gold wert.
  • Widerrufs- und Kündigungsrechte prüfen: Kläre, unter welchen Bedingungen du vom Vertrag zurücktreten oder kündigen kannst, falls sich deine Pläne ändern.
  • Fördermittelabwicklung eindeutig regeln: Wenn der Energieberater die Förderantragstellung übernimmt, sollte auch das schriftlich fixiert und bepreist werden – inklusive Verantwortlichkeiten bei Fristversäumnissen.

Mit einem gut strukturierten Vertrag und klaren Absprachen lässt sich das Risiko von Missverständnissen und unerwarteten Kosten deutlich reduzieren. Wer hier sorgfältig vorgeht, schafft die Basis für eine reibungslose Zusammenarbeit und ein faires Honorar.

Transparenz und Planungssicherheit: Wie Eigentümer unnötige Zusatzkosten vermeiden

Transparenz und Planungssicherheit: Wie Eigentümer unnötige Zusatzkosten vermeiden

Wer als Eigentümer nicht in die Kostenfalle tappen will, sollte schon vor der Beauftragung auf maximale Transparenz setzen. Das gelingt am besten, wenn alle offenen Fragen direkt zu Beginn geklärt werden. Besonders hilfreich ist es, einen klaren Ablaufplan für die Beratung und spätere Umsetzung zu verlangen. So wird deutlich, wann welche Schritte anstehen und welche Kosten jeweils zu erwarten sind.

  • Vergleich von Angeboten: Fordere mindestens zwei bis drei Angebote unterschiedlicher Energieberater an und achte auf detaillierte Leistungsbeschreibungen. Unterschiedliche Preisangaben bei scheinbar gleichen Leistungen sind oft ein Hinweis auf versteckte Zusatzkosten.
  • Checkliste für Leistungen: Nutze eine eigene Checkliste, um zu prüfen, ob alle gewünschten Leistungen im Angebot enthalten sind. Lücken können sonst später teuer werden.
  • Regelmäßige Rücksprachen: Vereinbare feste Abstimmungstermine während des Beratungsprozesses. So können unerwartete Mehraufwände frühzeitig erkannt und gemeinsam besprochen werden, bevor Kosten entstehen.
  • Dokumentation aller Änderungen: Halte jede nachträgliche Änderung oder Zusatzleistung schriftlich fest, inklusive der jeweiligen Kosten. Das schafft Verbindlichkeit und schützt vor bösen Überraschungen.
  • Verständliche Sprache einfordern: Lass dir Fachbegriffe oder unklare Positionen im Angebot in Alltagssprache erklären. Nur so weißt du wirklich, wofür du zahlst.

Wer diese Punkte beherzigt, sorgt für Planungssicherheit und behält die volle Kontrolle über die Ausgaben. Transparenz ist der beste Schutz vor unerwarteten Zusatzkosten – und ein entscheidender Schritt zu einer erfolgreichen Sanierung.

Fazit: Optimale Kostenkontrolle und maximaler Nutzen durch den passenden Sanierungsfahrplan

Fazit: Optimale Kostenkontrolle und maximaler Nutzen durch den passenden Sanierungsfahrplan

Ein individuell abgestimmter Sanierungsfahrplan eröffnet Eigentümern nicht nur den Zugang zu attraktiven Fördermitteln, sondern bietet auch die Chance, die Modernisierung der eigenen Immobilie strategisch und wirtschaftlich sinnvoll zu steuern. Wer gezielt auf einen Berater mit ausgewiesener Expertise setzt, profitiert von einer passgenauen Analyse und maßgeschneiderten Empfehlungen, die langfristig Kosten sparen und den Wert des Gebäudes steigern können.

  • Individuelle Anpassung: Durch die Auswahl eines Energieberaters, der Erfahrung mit vergleichbaren Objekten hat, lassen sich Sanierungsmaßnahmen optimal auf die jeweilige Bausubstanz und Nutzung abstimmen.
  • Synergieeffekte nutzen: Werden Sanierungsmaßnahmen gebündelt und aufeinander abgestimmt, sinken die Gesamtkosten oft spürbar – beispielsweise durch weniger Baustellenphasen oder kombinierte Handwerkerleistungen.
  • Langfristige Planungssicherheit: Ein klar strukturierter Sanierungsfahrplan schafft die Grundlage für eine schrittweise Umsetzung, ohne dass einzelne Maßnahmen später doppelt bezahlt oder zurückgebaut werden müssen.
  • Nachhaltigkeit und Werterhalt: Wer gezielt in energetische Verbesserungen investiert, erhöht nicht nur den Wohnkomfort, sondern schützt sich auch vor steigenden Energiekosten und steigert den Marktwert der Immobilie.

Wer also von Anfang an auf Transparenz, Expertise und eine individuelle Strategie setzt, sichert sich nicht nur maximale Kostenkontrolle, sondern legt auch den Grundstein für eine zukunftsfähige und förderoptimierte Gebäudesanierung.

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FAQ: Kosten, Förderung und Vergütungsmodelle beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

Was kostet die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und wie ist das Honorar aufgebaut?

Die Kosten für einen iSFP liegen bei Einfamilienhäusern in der Regel zwischen 1.700 € und 2.200 € brutto, bei Zweifamilienhäusern zwischen 1.900 € und 2.400 € und bei Mehrfamilienhäusern ab etwa 2.300 € aufwärts. Das Honorar umfasst die Vor-Ort-Analyse, die energetische Bewertung, die Ausarbeitung der Sanierungsstrategie sowie die Dokumentation. Je nach Gebäudekomplexität und individuellem Beratungsumfang kann das Honorar variieren.

Welche Vergütungsmodelle bieten Energieberater für die Erstellung des Sanierungsfahrplans an?

Energieberater nutzen hauptsächlich drei Vergütungsmodelle: Abrechnung nach Stundensatz (typischerweise 80–120 € pro Stunde), Pauschalpreise für einen definierten Leistungsumfang oder individuelle Vereinbarungen mit spezifischen Leistungspaketen und Zusatzoptionen. Die Pauschale bietet meist die größte Kostentransparenz.

Welche staatlichen Förderungen können Eigentümer für den Sanierungsfahrplan in Anspruch nehmen?

Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) übernimmt 50 % der Beratungskosten – maximal 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und bis zu 850 € bei Mehrfamilienhäusern. WEGs können zudem bis zu 250 € Zuschuss für die Erläuterung des iSFP in der Eigentümerversammlung beantragen. Wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden, profitieren Eigentümer zusätzlich vom iSFP-Bonus (plus 5 % Förderung).

Welche Zusatzleistungen verursachen beim Energieberater weitere Kosten?

Zusatzleistungen wie Fachplanung, Baubegleitung, Förderantragstellung oder spezielle Nachweisberechnungen sind nicht im Grundhonorar des iSFP enthalten. Sie werden meist prozentual (z.B. ca. 5 % der Netto-Investitionskosten) oder nach individuellem Aufwand separat abgerechnet. Es empfiehlt sich, alle gewünschten Zusatzleistungen schriftlich im Vertrag zu fixieren.

Wie können Eigentümer Transparenz und Kostenkontrolle beim iSFP-Honorar sicherstellen?

Ein detailliertes schriftliches Angebot mit klarer Trennung von Grund- und Zusatzleistungen, ein transparenter Vertrag mit Leistungsbeschreibung und regelmäßige Rücksprachen sind wichtig. Mehrere Angebote einzuholen sowie Nachweise und Dokumentationen einzufordern, sorgt für zusätzliche Kontrolle. So lassen sich böse Überraschungen und Kostenfallen vermeiden.

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Zusammenfassung des Artikels

Das Honorar für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) richtet sich nach Gebäudetyp, Analyseumfang und Vergütungsmodell; Förderungen wie die BAFA senken dabei effektiv die Kosten.

Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Vergleiche verschiedene Vergütungsmodelle: Lass dir von mehreren Energieberatern Angebote sowohl auf Stundenbasis als auch als Pauschalpreis machen. So findest du das Modell, das am besten zu deinem Vorhaben und deinem Budget passt und erhältst Planungssicherheit bezüglich der Gesamtkosten.
  2. Achte auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung: Stelle sicher, dass im Angebot klar zwischen Grundhonorar und Zusatzleistungen unterschieden wird. Fordere eine schriftliche Aufstellung aller enthaltenen Leistungen sowie potenzieller Zusatzkosten an, um spätere Überraschungen zu vermeiden.
  3. Nutze Fördermöglichkeiten optimal aus: Beantrage rechtzeitig den BAFA-Zuschuss und informiere dich über zusätzliche Förderungen wie den iSFP-Bonus. Die Kombination aus Zuschüssen kann deinen Eigenanteil am Honorar deutlich reduzieren und zukünftige Sanierungsmaßnahmen noch attraktiver machen.
  4. Klare Vertragsgestaltung beugt Streitigkeiten vor: Lege im Vertrag alle Zahlungsmodalitäten, Fristen und Regelungen für Änderungswünsche sowie die Abrechnung von Zusatzleistungen fest. Verlange Nachweise und eine nachvollziehbare Dokumentation, insbesondere bei Abrechnung nach Stundensatz.
  5. Transparenz und laufende Abstimmung sichern Kostenkontrolle: Halte alle Änderungen schriftlich fest und führe regelmäßige Rücksprachen mit dem Energieberater, um Mehraufwand frühzeitig zu erkennen. Nutze eine Checkliste für Leistungen und frage bei Unklarheiten gezielt nach, um versteckte Kosten zu vermeiden.

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