Das Energieeffizienzreformgesetz 2023: Neuerungen und Auswirkungen

07.06.2025 18 mal gelesen 0 Kommentare
  • Das Energieeffizienzreformgesetz 2023 setzt strengere Vorgaben für den Energieverbrauch in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.
  • Durch die neuen Regelungen werden regelmäßige Energieaudits und konkrete Einsparziele verpflichtend eingeführt.
  • Für private Immobilienbesitzer ergeben sich neue Anreize, beispielsweise durch verbesserte Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen.

Zielsetzung und zentrale Änderungen des Energieeffizienzreformgesetzes 2023

Das Energieeffizienzreformgesetz 2023 verfolgt das ambitionierte Ziel, Österreichs Energieverbrauch bis 2030 deutlich zu senken und damit die nationale Vorreiterrolle im Klimaschutz zu stärken. Im Mittelpunkt steht die Begrenzung des Endenergieverbrauchs auf maximal 920 Petajoule bis zum Jahr 2030 – eine Zielmarke, die nicht nur ambitioniert klingt, sondern tatsächlich eine grundlegende Umstellung für Wirtschaft, Verwaltung und Haushalte bedeutet.

Im Vergleich zu bisherigen Regelungen bringt das Gesetz einige gravierende Neuerungen auf den Tisch:

Durch die Umsetzung der iSFP-Empfehlungen haben Sie die Möglichkeit, von einer erhöhten Förderung um 5 % zu profitieren. Anstatt 25% maximaler Fördersatz, erhalten Sie mit einem iSFP den Höchstsatz von 30%. Bei einer Investiton von 50.000€ sparen Sie somit 15.000€ (alleine zusätzlich) schon 2.500€ durch den iSFP der Ihnen nur 390€ kostet...

  • Verbindliche Einsparziele: Erstmals werden jährliche Endenergieeinsparungen von mindestens 650 Petajoule bis 2030 gesetzlich vorgeschrieben. Das schafft einen klaren Rahmen und zwingt alle relevanten Akteure zum Handeln.
  • Stärkere Verpflichtungen für den Bund: Der Bund wird zur Sanierung von mindestens 3 % seiner Gebäude pro Jahr verpflichtet und muss den Anschluss an Fernwärme forcieren. Damit soll der öffentliche Sektor als Vorbild für andere Bereiche dienen.
  • Neue Mess- und Kontrollsysteme: Die Einführung individueller Zähler mit Fernablesefunktion sorgt für mehr Transparenz beim Energieverbrauch und erleichtert die Überwachung der Zielerreichung.
  • Soziale Komponente: Beratungsangebote werden gezielt für Haushalte mit geringem Einkommen ausgebaut, um soziale Schieflagen bei der Umsetzung der Effizienzmaßnahmen zu vermeiden.
  • Zentrale Steuerung: Die Energie-Control Austria erhält erstmals die Rolle einer zentralen Energieeffizienzbehörde, was die Koordination und Kontrolle der Maßnahmen deutlich stärken soll.

Mit diesen zentralen Änderungen setzt das Energieeffizienzreformgesetz 2023 neue Maßstäbe für die Energiepolitik in Österreich. Die gesetzliche Verankerung klarer Ziele und die gezielte Verteilung der Verantwortlichkeiten sorgen für eine bisher nicht gekannte Verbindlichkeit und Transparenz im Bereich Energieeffizienz.

Konkret festgelegte Energieeffizienzziele bis 2030

Die im Energieeffizienzreformgesetz 2023 festgelegten Ziele bis 2030 sind nicht nur ambitioniert, sondern auch klar quantifiziert und messbar. Österreich verpflichtet sich damit, einen spürbaren Beitrag zur Erreichung der EU-weiten Klimaziele zu leisten und gleichzeitig die eigene Energieabhängigkeit zu verringern.

  • Maximaler Endenergieverbrauch: Bis 2030 darf der gesamte Endenergieverbrauch im Land 920 Petajoule nicht überschreiten. Dieser Wert umfasst sämtliche Sektoren – von Industrie über Haushalte bis zum Dienstleistungsbereich.
  • Kumulative Einsparverpflichtung: Es müssen bis 2030 mindestens 650 Petajoule an Endenergie eingespart werden. Diese Vorgabe ist kumulativ, das heißt, die jährlichen Einsparungen werden über die Jahre hinweg addiert und am Ende bewertet.
  • Verpflichtende jährliche Reduktion: Die jährliche Einsparquote wird exakt festgelegt, sodass jeder Akteur – egal ob Unternehmen, Energielieferant oder öffentlicher Sektor – weiß, welchen Beitrag er zu leisten hat.
  • Aufteilung der Zielverantwortung: Die Erreichung der Ziele wird auf verschiedene Akteure verteilt. Damit wird sichergestellt, dass nicht nur einzelne Branchen oder Gruppen die Hauptlast tragen, sondern eine breite Verantwortung entsteht.
  • Monitoring und Berichterstattung: Ein regelmäßiges Monitoring der Zielerreichung ist verpflichtend. Fortschritte und etwaige Defizite werden transparent dokumentiert und veröffentlicht, um Nachsteuerungen zu ermöglichen.

Mit dieser präzisen Zielarchitektur setzt das Gesetz einen klaren Fahrplan für die kommenden Jahre und sorgt dafür, dass Energieeffizienz kein vages Versprechen bleibt, sondern messbar und überprüfbar wird.

Neue Anforderungen für Unternehmen: Energieaudits und Managementsysteme im Fokus

Unternehmen, insbesondere jene mit hohem Energieverbrauch, stehen mit dem Energieeffizienzreformgesetz 2023 vor ganz neuen Herausforderungen. Die bisherige Praxis, Energieaudits nur in größeren Abständen durchzuführen, reicht nicht mehr aus. Jetzt ist eine regelmäßige und lückenlose Überprüfung des Energieverbrauchs Pflicht. Unternehmen müssen nicht nur einmalig, sondern fortlaufend nachweisen, dass sie systematisch an der Verbesserung ihrer Energieeffizienz arbeiten.

  • Verpflichtende Energieaudits: Großunternehmen sind verpflichtet, mindestens alle vier Jahre ein umfassendes Energieaudit durchzuführen. Dabei werden sämtliche Prozesse, Anlagen und Verbrauchsstellen analysiert, um Einsparpotenziale aufzudecken.
  • Energiemanagementsysteme: Alternativ zum Audit können Unternehmen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (z.B. nach ISO 50001) einführen. Das ist nicht nur ein bürokratischer Akt, sondern verlangt eine kontinuierliche Verbesserung und Dokumentation aller Maßnahmen.
  • Berichtspflichten und Nachweise: Die Ergebnisse der Audits oder Managementsysteme müssen an die zentrale Energieeffizienzbehörde gemeldet werden. Unternehmen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, riskieren empfindliche Sanktionen.
  • Technische Anpassungen: Die Umsetzung identifizierter Effizienzmaßnahmen ist kein Kann, sondern ein Muss. Das Gesetz verlangt, dass Unternehmen konkrete Schritte setzen und deren Wirksamkeit belegen.
  • Branchenspezifische Vorgaben: Für besonders energieintensive Branchen gelten zusätzliche Anforderungen, etwa bei der Auswahl der zu auditierenden Standorte oder der Tiefe der Analyse.

Unterm Strich: Unternehmen müssen sich auf mehr Aufwand, aber auch auf langfristige Einsparungen einstellen. Wer jetzt in ein gutes Managementsystem investiert, profitiert nicht nur von niedrigeren Energiekosten, sondern auch von einem besseren Standing gegenüber Behörden und Geschäftspartnern.

Maßnahmen für Haushalte: Unterstützung und gezielte Beratung

Haushalte, insbesondere jene mit begrenztem Einkommen, profitieren im Rahmen des Energieeffizienzreformgesetzes 2023 von einer Reihe gezielter Unterstützungsmaßnahmen. Im Mittelpunkt steht der Ausbau kostenloser und unabhängiger Beratungsangebote, die sich nicht nur auf technische Tipps beschränken, sondern individuelle Lösungen für die jeweilige Wohnsituation bieten.

  • Maßgeschneiderte Energieberatung: Beratungsstellen werden so ausgebaut, dass sie auf die spezifischen Bedürfnisse verschiedener Haushalte eingehen können. Das reicht von der Analyse des eigenen Verbrauchs bis hin zu Empfehlungen für sinnvolle Investitionen.
  • Förderungen für Effizienzmaßnahmen: Wer etwa Fenster tauscht, die Dämmung verbessert oder auf effiziente Heizsysteme umsteigt, kann auf gezielte finanzielle Unterstützung hoffen. Besonders spannend: Durch die Nutzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) gibt es die Möglichkeit, jährlich bis zu 3.000 € zusätzlich pro Wohneinheit zu erhalten1.
  • Soziale Abfederung: Für Haushalte, die besonders von Energiearmut bedroht sind, werden spezielle Programme entwickelt. Diese reichen von Informationskampagnen bis hin zu konkreten Zuschüssen bei notwendigen Sanierungen.
  • Digitale Tools und Services: Neue Online-Plattformen und Apps sollen es einfacher machen, den eigenen Energieverbrauch zu überwachen und Sparpotenziale zu erkennen. Das Ziel: Mehr Transparenz und Eigenverantwortung im Alltag.

Durch diese Maßnahmen werden Haushalte nicht allein gelassen, sondern aktiv bei der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen unterstützt. Das ist nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern sorgt auch dafür, dass die Energiewende sozial verträglich bleibt.

1 Ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) bietet eine umfassende Analyse und erhöht die Förderquote um 5 %. Bei schrittweiser Umsetzung sind so pro Jahr und Wohneinheit bis zu 3.000 € zusätzliche Förderung möglich.

Verpflichtende Energieeffizienzmaßnahmen im Bundesbereich

Im Bundesbereich schreibt das Energieeffizienzreformgesetz 2023 erstmals konkrete und verpflichtende Maßnahmen vor, die weit über bisherige Selbstverpflichtungen hinausgehen. Die öffentliche Hand wird damit in eine echte Vorbildrolle gedrängt, was nicht nur Symbolwirkung hat, sondern messbare Effekte erzielen soll.

  • Gebäuderenovierungsquote: Mindestens 3 % aller Bundesgebäude müssen jährlich energetisch saniert werden. Das betrifft sowohl Verwaltungsgebäude als auch Bildungseinrichtungen und andere öffentliche Liegenschaften.
  • Vorrang für Fernwärmeanschlüsse: Bei Neubauten oder größeren Renovierungen im Bundesbesitz ist der Anschluss an Fernwärme verpflichtend zu prüfen und – sofern technisch möglich – umzusetzen.
  • Effizienzvorgaben für Neubauten: Neue Bundesgebäude müssen die jeweils höchsten energetischen Standards erfüllen. Die Einhaltung wird systematisch kontrolliert und dokumentiert.
  • Monitoring und Berichtspflichten: Der Bund ist verpflichtet, jährlich detailliert über die Fortschritte bei Sanierungen, Energieverbrauch und Zielerreichung zu berichten. Diese Berichte werden öffentlich zugänglich gemacht.
  • Vorbildfunktion: Durch die konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen soll der Bund als positives Beispiel für Länder, Gemeinden und private Akteure dienen und Impulse für weitere Effizienzsteigerungen setzen.

Mit diesen Vorgaben wird die Energieeffizienz im öffentlichen Sektor auf ein neues Niveau gehoben. Die Maßnahmen sind verbindlich, kontrollierbar und tragen direkt zur Zielerreichung auf nationaler Ebene bei.

Die Rolle der Energie-Control Austria als zentrale Effizienzbehörde

Energie-Control Austria übernimmt mit dem Energieeffizienzreformgesetz 2023 eine völlig neue, zentrale Funktion im österreichischen Energiesystem. Sie ist nicht mehr nur Aufsichtsbehörde für Strom- und Gasmarkt, sondern wird zur Schaltzentrale für Energieeffizienz aufgewertet.

  • Koordination aller Effizienzmaßnahmen: Die Behörde bündelt die Umsetzung, Kontrolle und Auswertung sämtlicher Energieeffizienzmaßnahmen auf Bundesebene. Das sorgt für einheitliche Standards und eine klare Linie in der Zielverfolgung.
  • Datendrehscheibe und Monitoring: Energie-Control Austria sammelt, analysiert und veröffentlicht alle relevanten Daten zu Energieverbrauch, Einsparungen und Zielerreichung. Damit entsteht erstmals ein transparentes, öffentlich zugängliches Monitoring-System.
  • Beratung und Unterstützung: Die Behörde bietet Unternehmen, Energielieferanten und öffentlichen Stellen fachliche Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Das reicht von Leitfäden bis zu individuellen Auskünften.
  • Durchsetzung und Sanktionen: Bei Verstößen gegen Effizienzvorgaben kann Energie-Control Austria Sanktionen verhängen und Nachbesserungen einfordern. Sie agiert also nicht nur beratend, sondern auch mit Durchsetzungskraft.
  • Vernetzung mit EU-Institutionen: Die Behörde übernimmt die Schnittstelle zu europäischen Institutionen und sorgt dafür, dass nationale Maßnahmen mit EU-Vorgaben synchronisiert werden.

Durch diese neue Rolle wird Energie-Control Austria zum zentralen Akteur für Transparenz, Kontrolle und Weiterentwicklung der Energieeffizienz in Österreich.

Verteilung der Verantwortlichkeiten auf relevante Akteure

Das Energieeffizienzreformgesetz 2023 definiert die Verantwortlichkeiten bei der Zielerreichung deutlich feiner als frühere Regelungen. Damit wird sichergestellt, dass nicht einzelne Gruppen überfordert werden, sondern alle relevanten Akteure ihren Beitrag leisten.

  • Energielieferanten sind verpflichtet, ihren Kunden konkrete Einsparmaßnahmen anzubieten und diese nachweislich umzusetzen. Sie müssen jährlich dokumentieren, wie sie zur Reduktion des Endenergieverbrauchs beitragen.
  • Unternehmen – insbesondere energieintensive Betriebe – erhalten spezifische Vorgaben, die über allgemeine Standards hinausgehen. Dazu zählen branchenspezifische Maßnahmen und individuelle Zielvereinbarungen mit der zentralen Effizienzbehörde.
  • Bund, Länder und Gemeinden tragen jeweils eigene Zielquoten und müssen koordinierte Maßnahmenpläne erstellen. Die Verantwortung wird so auf mehrere Verwaltungsebenen verteilt, um Synergien zu nutzen und Doppelgleisigkeiten zu vermeiden.
  • Haushalte werden durch gezielte Programme und Anreize in die Pflicht genommen, ihren Energieverbrauch zu senken. Besonders für einkommensschwache Gruppen gibt es eigene Förderinstrumente, um die soziale Balance zu wahren.
  • Energie-Control Austria übernimmt die übergeordnete Koordination, prüft die Einhaltung der Verpflichtungen und sorgt für die Weitergabe von Informationen zwischen den Akteuren.

Durch diese differenzierte Aufteilung der Verantwortlichkeiten entsteht ein ausgewogenes System, das die Zielerreichung auf breite Schultern verteilt und die Wirksamkeit der Maßnahmen deutlich erhöht.

Praxisbeispiel: Umsetzungspflichten für einen Industriebetrieb

Ein mittelgroßer Industriebetrieb mit mehreren Produktionsstandorten steht durch das Energieeffizienzreformgesetz 2023 vor ganz konkreten Pflichten, die sich direkt auf den betrieblichen Alltag auswirken. Das Gesetz verlangt nicht nur die Einführung eines Energiemanagementsystems, sondern fordert auch die aktive Umsetzung identifizierter Effizienzmaßnahmen.

  • Analyse und Maßnahmenplan: Zunächst muss der Betrieb sämtliche Energieflüsse erfassen und einen detaillierten Maßnahmenplan erstellen. Das umfasst etwa die Modernisierung von Druckluftanlagen, den Austausch ineffizienter Motoren oder die Optimierung von Prozesswärme.
  • Verpflichtende Umsetzung: Es reicht nicht, Einsparpotenziale nur zu dokumentieren. Der Betrieb ist verpflichtet, wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen tatsächlich umzusetzen und deren Erfolg nachzuweisen.
  • Jährliche Berichterstattung: Die Fortschritte müssen jährlich an die Energie-Control Austria gemeldet werden. Die Behörde prüft die Plausibilität und fordert bei Abweichungen Nachbesserungen ein.
  • Branchenspezifische Benchmarks: Für Industriebetriebe gelten spezielle Vergleichswerte, an denen sich die Effizienzsteigerungen messen lassen. Wer dauerhaft unter dem Branchendurchschnitt bleibt, muss mit zusätzlichen Auflagen rechnen.
  • Fördermöglichkeiten: Für Investitionen in innovative Technologien oder energetische Sanierungen stehen gezielte Förderprogramme bereit, die speziell auf die Bedürfnisse der Industrie zugeschnitten sind.

In der Praxis bedeutet das: Wer als Industriebetrieb die gesetzlichen Vorgaben ignoriert, riskiert nicht nur Sanktionen, sondern auch einen Wettbewerbsnachteil. Umgekehrt können Unternehmen, die frühzeitig auf Effizienz setzen, ihre Energiekosten senken und sich als nachhaltiger Partner positionieren.

Herausforderungen und politische Hürden bei der Gesetzesumsetzung

Die Umsetzung des Energieeffizienzreformgesetzes 2023 ist an mehreren Fronten ins Stocken geraten. Politisch zeigte sich, dass die notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat nicht erreicht wurde – ein deutliches Zeichen für die bestehenden Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien. Besonders kontrovers diskutiert wurden die langfristigen Kosten für Unternehmen und die Sorge um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Österreich.

  • Komplexe Mehrheitsfindung: Die erforderliche Verfassungsmehrheit erwies sich als Stolperstein. Einzelne Fraktionen stellten Bedingungen, die nicht mit den Zielen des Gesetzes vereinbar waren, etwa weitergehende Ausnahmen für bestimmte Branchen oder eine Aufweichung der Effizienzziele.
  • Soziale Balance: Kritiker warnten, dass ohne ausreichende soziale Ausgleichsmaßnahmen einkommensschwache Haushalte überproportional belastet würden. Entsprechende Zusatzanträge zur sozialen Abfederung fanden jedoch keine Mehrheit.
  • Technische und administrative Hürden: Viele Kommunen und kleinere Unternehmen äußerten Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit und der Bürokratie. Die Einführung neuer Messsysteme und die Berichtspflichten galten als zusätzliche Belastung.
  • Langfristige Planbarkeit: Unsicherheit über die künftige Ausgestaltung von Förderungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen erschwerte Investitionsentscheidungen – sowohl für die Wirtschaft als auch für private Haushalte.

Insgesamt verdeutlichen diese Hürden, wie anspruchsvoll die Balance zwischen ambitionierten Klimazielen, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und sozialer Gerechtigkeit ist. Die politische Debatte bleibt damit weiterhin dynamisch und offen.

Bedeutung für zukünftige Fördermodelle und die Nutzung individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP)

Mit dem Energieeffizienzreformgesetz 2023 rückt die Entwicklung neuer Fördermodelle in den Mittelpunkt, die gezielt auf nachhaltige Sanierungen und langfristige Effizienzsteigerungen ausgerichtet sind. Besonders relevant wird dabei der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), der nicht nur als technisches Werkzeug, sondern als zentrales Element für die Förderpraxis der kommenden Jahre dient.

  • Innovative Förderlogik: Künftige Förderprogramme setzen verstärkt auf die schrittweise Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen, wie sie im iSFP festgelegt werden. Wer diesem Plan folgt, erhält gestaffelte und erhöhte Zuschüsse – ein echter Anreiz für nachhaltige Modernisierung.
  • Langfristige Planungssicherheit: Der iSFP bietet Eigentümern erstmals eine verlässliche, mehrjährige Perspektive für Investitionen. Dadurch lassen sich Maßnahmen besser aufeinander abstimmen und Finanzierungsmodelle gezielt entwickeln.
  • Effizienz als Fördervoraussetzung: Fördermittel werden künftig stärker an die tatsächliche Energieeinsparung und die konsequente Umsetzung der im iSFP empfohlenen Schritte geknüpft. Das erhöht die Wirksamkeit der eingesetzten Gelder und sorgt für messbare Ergebnisse.
  • Vernetzung von Beratung und Förderung: Die Beratung durch qualifizierte Energieexperten wird zum integralen Bestandteil des Förderprozesses. So profitieren Antragsteller nicht nur finanziell, sondern auch durch individuelle Begleitung von der Planung bis zur Umsetzung.
  • Digitalisierung und Transparenz: Neue digitale Plattformen ermöglichen es, den Fortschritt bei der Umsetzung von iSFP-Maßnahmen zu dokumentieren und Förderanträge effizient abzuwickeln. Das sorgt für mehr Transparenz und beschleunigt die Auszahlung.

Insgesamt verschiebt sich der Fokus künftiger Fördermodelle klar in Richtung Qualität, Langfristigkeit und individuelle Lösungen – mit dem iSFP als Dreh- und Angelpunkt für erfolgreiche Sanierungsstrategien.

Konkrete Auswirkungen und Handlungsbedarf für betroffene Gruppen sowie weiterführende Informationsquellen

Die Auswirkungen des Energieeffizienzreformgesetzes 2023 reichen in den Alltag vieler Gruppen hinein und machen gezieltes Handeln erforderlich. Besonders betroffen sind Unternehmen, öffentliche Stellen, Energielieferanten und private Haushalte mit Sanierungsbedarf.

  • Unternehmen müssen ihre internen Prozesse neu ausrichten, um zukünftige Förderungen nicht zu verpassen. Die Integration digitaler Monitoring-Tools und die Qualifizierung von Mitarbeitern im Bereich Energiemanagement werden zum Wettbewerbsfaktor. Wer frühzeitig Pilotprojekte startet, kann Erfahrungen sammeln und sich einen Vorsprung sichern.
  • Öffentliche Einrichtungen sind angehalten, neue Ausschreibungs- und Vergabekriterien zu entwickeln, die Energieeffizienz als zentrales Bewertungskriterium berücksichtigen. Interkommunale Kooperationen und der Austausch von Best-Practice-Beispielen werden wichtiger, um Ressourcen zu bündeln und innovative Lösungen zu fördern.
  • Energielieferanten stehen vor der Aufgabe, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, die ihren Kunden nachweisbare Einsparungen ermöglichen. Dazu zählen etwa Energie-Contracting-Modelle oder maßgeschneiderte Beratungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen.
  • Private Eigentümer und Hausverwaltungen sollten sich zeitnah über Fördermöglichkeiten und technische Standards informieren, um bei anstehenden Sanierungen die maximale Unterstützung zu erhalten. Die frühzeitige Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kann dabei entscheidend sein.

Für vertiefende Informationen, Gesetzestexte und aktuelle Entwicklungen empfiehlt sich ein regelmäßiger Blick auf die offizielle Website des österreichischen Parlaments (parlament.gv.at). Auch branchenspezifische Verbände, Energieagenturen und die Energie-Control Austria bieten praxisnahe Leitfäden und Beratung an.


FAQ: Wichtigste Fragen zum Energieeffizienz-Reformgesetz 2023 in Österreich

Was ist das Ziel des Energieeffizienz-Reformgesetzes 2023?

Das Energieeffizienz-Reformgesetz 2023 verfolgt das Ziel, den Endenergieverbrauch in Österreich bis 2030 deutlich zu senken, verbindliche Einsparziele gesetzlich festzuschreiben und damit die nationale Vorreiterrolle im Klimaschutz zu stärken. Es sorgt für klare Verantwortlichkeiten und forciert Maßnahmen auf allen Ebenen von Wirtschaft über Bund bis zu Privathaushalten.

Welche neuen Verpflichtungen gibt es für Unternehmen?

Unternehmen, insbesondere große und energieintensive Betriebe, sind verpflichtet, regelmäßig Energieaudits durchzuführen oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem einzuführen. Sie müssen identifizierte Maßnahmen zur Effizienzsteigerung umsetzen, über den Fortschritt berichten und branchenspezifische Vorgaben beachten.

Wie profitieren Haushalte mit geringem Einkommen von dem Gesetz?

Für Haushalte, insbesondere mit geringem Einkommen, gibt es erweiterte Beratungsangebote, gezielte Förderungen und soziale Ausgleichsmaßnahmen. Durch individuelle Beratung und Programme werden sie unterstützt, energetische Sanierungen umzusetzen und Energiekosten zu senken.

Welche Rolle übernimmt die Energie-Control Austria?

Die Energie-Control Austria wird zur zentralen Energieeffizienzbehörde ausgebaut. Sie koordiniert sämtliche Maßnahmen, überwacht deren Umsetzung, sammelt Daten, veröffentlicht die Fortschritte und kann bei Verstößen Sanktionen verhängen. Zudem bietet sie fachliche Unterstützung für Unternehmen, Energielieferanten und öffentliche Stellen.

Wie unterstützt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bei der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet eine umfassende Analyse des energetischen Zustands einer Immobilie und einen maßgeschneiderten Plan für zukünftige Sanierungen. Die Umsetzung der iSFP-Empfehlungen ermöglicht Förderungen, die um 5 % höher ausfallen. Bei schrittweisen Einzelmaßnahmen können jährlich bis zu 3.000 € zusätzliche Fördermittel pro Wohneinheit in Anspruch genommen werden.

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Zusammenfassung des Artikels

Das Energieeffizienzreformgesetz 2023 setzt verbindliche Ziele zur Senkung des Energieverbrauchs in Österreich bis 2030, verpflichtet Unternehmen und Bund zu konkreten Maßnahmen und fördert Haushalte gezielt – inklusive erhöhter Förderung durch einen iSFP.

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Energieeffizienz steigern und Fördermittel sichern

Durch die Umsetzung der iSFP-Empfehlungen haben Sie die Möglichkeit, von einer erhöhten Förderung um 5 % zu profitieren. Anstatt 25% maximaler Fördersatz, erhalten Sie mit einem iSFP den Höchstsatz von 30%. Bei einer Investiton von 50.000€ sparen Sie somit 15.000€ (alleine zusätzlich) schon 2.500€ durch den iSFP der Ihnen nur 390€ kostet...

Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Nutzen Sie gezielte Förderungen und den iSFP für Sanierungen: Informieren Sie sich frühzeitig über die neuen Fördermodelle, die im Rahmen des Energieeffizienzreformgesetzes 2023 eingeführt wurden. Durch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten Sie nicht nur eine umfassende Analyse Ihrer Immobilie, sondern profitieren auch von bis zu 3.000 € zusätzlicher Förderung pro Jahr und Wohneinheit.
  2. Unternehmen sollten jetzt in Energiemanagement investieren: Großunternehmen sind verpflichtet, regelmäßig Energieaudits durchzuführen oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (z.B. nach ISO 50001) einzuführen. Frühzeitige Investitionen in digitale Monitoring-Tools und die Schulung von Mitarbeitern sichern langfristige Einsparungen und Wettbewerbsvorteile.
  3. Öffentliche Einrichtungen als Vorbilder wahrnehmen: Bund und öffentliche Stellen müssen jährlich mindestens 3 % ihrer Gebäude energetisch sanieren und auf effiziente Fernwärmelösungen setzen. Kommunen und öffentliche Träger sollten Best-Practice-Beispiele austauschen und gemeinsam innovative Lösungen vorantreiben.
  4. Haushalte und einkommensschwache Gruppen gezielt beraten lassen: Profitieren Sie von den ausgebauten Beratungsangeboten, die individuell auf Ihre Wohnsituation eingehen. Besonders Haushalte mit geringem Einkommen sollten sich über soziale Förderprogramme informieren, um energetische Verbesserungen ohne finanzielle Überforderung umzusetzen.
  5. Regelmäßiges Monitoring und Informationsbeschaffung: Bleiben Sie über aktuelle Entwicklungen und Verpflichtungen auf dem Laufenden. Nutzen Sie digitale Plattformen zur Überwachung Ihres Energieverbrauchs und informieren Sie sich regelmäßig bei offiziellen Stellen wie der Energie-Control Austria oder dem österreichischen Parlament, um keine wichtigen Fristen oder Neuerungen zu verpassen.

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