Pflicht zum hydraulischen Abgleich bei Einrohrheizungen - Das sollten Sie wissen

15.06.2025 24 mal gelesen 0 Kommentare
  • Ein hydraulischer Abgleich ist seit 2023 bei Einrohrheizungen gesetzlich vorgeschrieben, um die Energieeffizienz zu steigern.
  • Durch den Abgleich werden alle Heizkörper gleichmäßig mit Wärme versorgt, was den Energieverbrauch senkt.
  • Wer der Pflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und den Verlust von Fördermitteln für energetische Maßnahmen.

Rechtliche Grundlage: Wann gilt die Pflicht zum hydraulischen Abgleich bei Einrohrheizungen?

Rechtliche Grundlage: Wann gilt die Pflicht zum hydraulischen Abgleich bei Einrohrheizungen?

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Seit dem 1. Oktober 2024 ist der hydraulische Abgleich bei Einrohrheizungen nicht mehr bloß eine Empfehlung, sondern eine verbindliche Vorgabe. Die gesetzliche Basis liefert der § 60c Gebäudeenergiegesetz (GEG). Diese Regelung verpflichtet Eigentümer, bei Einrohrheizungen einen hydraulischen Abgleich fachgerecht durchführen zu lassen – und zwar nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei bestehenden Anlagen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Pflicht greift immer dann, wenn in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten oder Nutzungseinheiten eine neue Heizungsanlage eingebaut oder eine bestehende wesentlich modernisiert wird. Auch für Bestandsgebäude mit älteren Einrohrheizungen besteht eine Nachrüstpflicht, die an konkrete Fristen geknüpft ist. Die genauen Zeitfenster und Ausnahmen hängen von der jeweiligen Gebäudestruktur und dem Zeitpunkt der letzten Modernisierung ab. Für kleinere Mehrfamilienhäuser oder Einfamilienhäuser mit Einrohrsystemen gelten abweichende Regelungen, die im Gesetz explizit aufgeführt sind.

Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert empfindliche Bußgelder und verliert zudem den Anspruch auf staatliche Fördermittel. Das GEG erkennt dabei ausschließlich qualifizierte Verfahren für den hydraulischen Abgleich an – bei Einrohrheizungen ist dies besonders relevant, da der technische Aufwand höher ist als bei Zweirohrsystemen. Die Umsetzung muss durch einen Fachbetrieb erfolgen, der die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben dokumentiert.

Welche Gebäude und Eigentümer sind betroffen?

Welche Gebäude und Eigentümer sind betroffen?

Die Pflicht zum hydraulischen Abgleich bei Einrohrheizungen trifft nicht alle Gebäude und Eigentümer gleichermaßen. Entscheidend ist die Nutzungseinheit und die Art der Immobilie. Besonders betroffen sind:

  • Mehrfamilienhäuser mit mindestens sechs eigenständigen Wohneinheiten oder Nutzungseinheiten, unabhängig davon, ob sie vermietet oder selbst genutzt werden.
  • Vermieter und Eigentümergemeinschaften, die für die Heizungsanlage verantwortlich sind, müssen aktiv werden, sobald eine Modernisierung oder ein Austausch der Heizungsanlage ansteht.
  • Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, die größere Wohnanlagen mit Einrohrheizungen betreiben, unterliegen ebenfalls der Pflicht.
  • Eigentümer von Bestandsgebäuden, bei denen in den letzten Jahren keine energetische Sanierung der Heizungsanlage erfolgte, sofern die Mindestanzahl an Nutzungseinheiten erfüllt ist.

Für kleinere Gebäude, etwa klassische Einfamilienhäuser oder Doppelhaushälften mit Einrohrsystem, gelten teils abweichende Regelungen oder spätere Fristen. Gewerbliche Immobilien, die mit Einrohrheizungen ausgestattet sind, fallen unter die Pflicht, wenn sie die Kriterien bezüglich der Nutzungseinheiten erfüllen. Die Verantwortung zur Umsetzung liegt immer bei demjenigen, der die Heizungsanlage betreibt oder als Eigentümer fungiert – das kann im Zweifel auch eine Eigentümergemeinschaft sein.

Hydraulischer Abgleich bei Einrohrheizungen: Wie läuft die Umsetzung ab?

Hydraulischer Abgleich bei Einrohrheizungen: Wie läuft die Umsetzung ab?

Ein hydraulischer Abgleich bei Einrohrheizungen ist technisch anspruchsvoller als bei anderen Systemen. Die Umsetzung beginnt mit einer detaillierten Bestandsaufnahme: Jeder Heizkörper, jede Rohrleitung und jedes Ventil wird erfasst und bewertet. Es geht nicht einfach nur ums Drehen an ein paar Stellschrauben – vielmehr müssen die individuellen Strömungsverhältnisse exakt berechnet werden.

Im nächsten Schritt wird die optimale Durchflussmenge für jeden Heizkörper ermittelt. Das Ziel: Auch der am weitesten entfernte Heizkörper erhält ausreichend Wärme, ohne dass die näher gelegenen Räume überversorgt werden. Bei Einrohrsystemen ist das eine echte Herausforderung, weil das Heizwasser alle Heizkörper nacheinander durchströmt. Hier braucht es Fingerspitzengefühl und Erfahrung, damit das Gleichgewicht stimmt.

  • Präzise Messung der vorhandenen Temperaturen und Volumenströme
  • Berechnung der notwendigen Einstellwerte für jedes Thermostatventil
  • Anpassung oder Austausch von Ventilen, falls erforderlich
  • Feinjustierung der Umwälzpumpe, um den optimalen Druck zu gewährleisten
  • Abschließende Kontrolle und Dokumentation aller Einstellungen

Oft sind spezielle Einrohrventile oder Bypässe notwendig, um die gewünschte Verteilung zu erreichen. Die Fachkraft prüft außerdem, ob zusätzliche Maßnahmen – wie der Austausch veralteter Komponenten – sinnvoll oder sogar notwendig sind. Am Ende steht eine schriftliche Bestätigung, dass der Abgleich nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben erfolgt ist. Ohne diese Dokumentation gibt’s später keine Förderung und im Zweifel auch Ärger mit Behörden.

Termine, Fristen und Sanktionen bei Nichteinhaltung

Termine, Fristen und Sanktionen bei Nichteinhaltung

Die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Fristen ist für Eigentümer mit Einrohrheizungen absolut entscheidend. Die Fristen orientieren sich am Zeitpunkt der Inbetriebnahme oder Modernisierung der Heizungsanlage sowie an der Größe des Gebäudes. Für Bestandsgebäude mit mindestens sechs Nutzungseinheiten gilt meist eine Übergangsfrist von zwölf Monaten ab Inkrafttreten der neuen Regelung. Bei neu eingebauten Heizungsanlagen muss der hydraulische Abgleich unmittelbar nach der Installation erfolgen.

  • Versäumt ein Eigentümer die Frist, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro gemäß GEG1.
  • Auch der Verlust von Förderansprüchen ist möglich, wenn die Fristen nicht eingehalten oder der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht wird.
  • Die Dokumentation des Abgleichs muss aufbewahrt und auf Verlangen den Behörden vorgelegt werden – andernfalls kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen.

Wird der hydraulische Abgleich nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt, kann das nicht nur teuer werden, sondern auch die Modernisierung der Heizungsanlage erheblich verzögern. Die Behörden sind berechtigt, Nachbesserungen anzuordnen und im Wiederholungsfall weitere Sanktionen zu verhängen. Eigentümer sollten sich daher frühzeitig um die Terminplanung kümmern und die Durchführung lückenlos dokumentieren lassen.

Fördermöglichkeiten für den hydraulischen Abgleich bei Einrohrheizungen

Fördermöglichkeiten für den hydraulischen Abgleich bei Einrohrheizungen

Für Eigentümer von Einrohrheizungen eröffnen sich durch die staatlichen Förderprogramme attraktive finanzielle Vorteile. Im Fokus steht dabei die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die gezielt Maßnahmen zur Heizungsoptimierung unterstützt. Der hydraulische Abgleich wird als förderfähige Einzelmaßnahme anerkannt, sofern die technischen Anforderungen erfüllt und nachgewiesen werden.

  • Die Förderung kann sowohl für reine Optimierungsmaßnahmen als auch im Rahmen größerer Sanierungsvorhaben beantragt werden.
  • Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht die Fördersumme um 5 % und ermöglicht zusätzliche Zuschüsse von bis zu 3.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit.
  • Wird der hydraulische Abgleich mit weiteren Maßnahmen wie dem Austausch der Umwälzpumpe oder der Installation moderner Thermostatventile kombiniert, steigt die Förderquote weiter an.
  • Voraussetzung ist die Einhaltung der aktuellen technischen Mindestanforderungen, die in der BAFA-Checkliste konkretisiert sind.

Die Antragstellung erfolgt in der Regel vor Beginn der Maßnahme und muss online beim BAFA eingereicht werden. Besonders lohnenswert: Wer die Förderung clever mit anderen Programmen kombiniert, kann die Investitionskosten für den hydraulischen Abgleich deutlich senken und profitiert langfristig von geringeren Betriebskosten.

Voraussetzungen für Fördermittel: BAFA-Checkliste und iSFP-Bonus

Voraussetzungen für Fördermittel: BAFA-Checkliste und iSFP-Bonus

Wer Fördermittel für den hydraulischen Abgleich bei Einrohrheizungen beantragen möchte, muss zwingend die Vorgaben der BAFA-Checkliste erfüllen. Diese Checkliste ist kein loses Blatt Papier, sondern ein verbindlicher Leitfaden, der sämtliche technischen und formalen Anforderungen aufführt. Nur wenn alle Punkte korrekt abgehakt und nachgewiesen werden, ist eine Förderung überhaupt möglich.

  • Die Checkliste verlangt unter anderem die exakte Ermittlung der Heizlast, die Berechnung der optimalen Volumenströme und die Dokumentation aller Einstellwerte für jeden Heizkörper.
  • Alle Maßnahmen müssen von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt und bestätigt werden – Eigenleistungen werden nicht anerkannt.
  • Eine abschließende, unterschriebene Bestätigung der fachgerechten Umsetzung ist zwingend dem Förderantrag beizufügen.

Ein echter Vorteil ergibt sich durch den iSFP-Bonus: Wird der hydraulische Abgleich als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt, erhöht sich der Fördersatz um 5 %. Damit lassen sich pro Jahr und Wohneinheit bis zu 3.000 Euro zusätzlich sichern. Der iSFP muss dabei vor Beginn der Maßnahme vorliegen und die Durchführung der empfohlenen Schritte dokumentiert werden.

Wichtig: Ohne vollständige und korrekte Nachweise gemäß BAFA-Checkliste sowie einen rechtzeitig erstellten iSFP bleibt der Antrag auf Förderung chancenlos. Wer also clever plant und sauber dokumentiert, profitiert maximal vom Fördertopf.

Praktisches Beispiel: So wird der hydraulische Abgleich bei einer Einrohrheizung durchgeführt

Praktisches Beispiel: So wird der hydraulische Abgleich bei einer Einrohrheizung durchgeführt

Stellen wir uns ein typisches Mehrfamilienhaus mit einer älteren Einrohrheizung vor. Die Bewohner klagen darüber, dass einige Räume zu warm, andere dagegen immer kühl bleiben. Ein Fachbetrieb wird beauftragt, den hydraulischen Abgleich vorzunehmen – und so läuft das in der Praxis ab:

  • Zunächst verschafft sich der Heizungsprofi einen Überblick über das komplette Rohrnetz und alle Heizkörper. Dabei werden die Rohrlängen, Dimensionen und die Lage der Heizkörper im Kreislauf exakt aufgenommen.
  • Mit speziellen Messgeräten wird an jedem Heizkörper die aktuelle Vor- und Rücklauftemperatur erfasst. So erkennt man, wo das Heizwasser zu schnell oder zu langsam durchfließt.
  • Nun werden die Heizlasten für jeden Raum berechnet. Das bedeutet: Wie viel Wärme braucht es wirklich, damit es angenehm warm wird? Hier spielen Raumgröße, Fensterflächen und sogar die Ausrichtung zur Sonne eine Rolle.
  • Basierend auf diesen Daten legt der Fachmann für jeden Heizkörper die optimale Durchflussmenge fest. Bei Einrohrsystemen ist das besonders knifflig, weil sich die Einstellungen gegenseitig beeinflussen können.
  • Jetzt werden die Thermostatventile oder Bypässe entsprechend eingestellt oder – falls nötig – gegen moderne, voreinstellbare Modelle ausgetauscht. Auch die Umwälzpumpe wird auf den idealen Druck geregelt.
  • Zum Abschluss folgt ein Probelauf: Die Anlage wird in Betrieb genommen, alle Einstellungen werden kontrolliert und feinjustiert. Erst wenn die Temperaturen an allen Heizkörpern im gewünschten Bereich liegen, ist der Abgleich abgeschlossen.

Das Ergebnis: Die Wärme verteilt sich gleichmäßig, die Heizkosten sinken spürbar und das Raumklima wird für alle Bewohner angenehmer. Wer’s ganz genau nimmt, lässt sich die Einstellungen und Messergebnisse dokumentieren – das erleichtert künftige Wartungen und ist bei Förderanträgen ohnehin Pflicht.

Tipps zur Beauftragung qualifizierter Fachbetriebe

Tipps zur Beauftragung qualifizierter Fachbetriebe

  • Wählen Sie ausschließlich Betriebe mit nachweislicher Erfahrung im Bereich Einrohrheizungen – nicht jeder Heizungsbauer kennt die Besonderheiten dieses Systems.
  • Fragen Sie gezielt nach Referenzen oder abgeschlossenen Projekten mit hydraulischem Abgleich bei vergleichbaren Anlagen. Ein kurzer Blick auf Kundenbewertungen kann Gold wert sein.
  • Bestehen Sie auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung im Angebot. Nur so erkennen Sie, ob wirklich alle notwendigen Arbeitsschritte – von der Analyse bis zur Dokumentation – abgedeckt sind.
  • Erkundigen Sie sich, ob der Betrieb regelmäßig an Weiterbildungen zu aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Förderbedingungen teilnimmt. Das ist bei der schnellen Gesetzeslage nicht zu unterschätzen.
  • Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung der fachgerechten Durchführung nach Abschluss der Arbeiten. Diese ist für Nachweise gegenüber Behörden und Förderstellen unerlässlich.
  • Ein transparenter Kostenplan hilft, böse Überraschungen zu vermeiden. Seriöse Fachbetriebe legen die einzelnen Posten offen und erklären, welche Maßnahmen wirklich notwendig sind.

Häufige Fragen zur Pflicht zum hydraulischen Abgleich bei Einrohrheizungen

Häufige Fragen zur Pflicht zum hydraulischen Abgleich bei Einrohrheizungen

  • Muss der hydraulische Abgleich bei jeder Modernisierung wiederholt werden?
    Nein, eine erneute Durchführung ist nur erforderlich, wenn wesentliche Änderungen am Heizsystem vorgenommen werden – etwa bei Erweiterung der Heizflächen oder Austausch zentraler Komponenten.
  • Gibt es Ausnahmen von der Pflicht?
    Ja, für denkmalgeschützte Gebäude oder bei technisch nachgewiesener Unmöglichkeit kann eine Befreiung beantragt werden. Der Nachweis muss schriftlich erfolgen und ist bei der zuständigen Behörde einzureichen.
  • Wie lange dauert der hydraulische Abgleich bei Einrohrheizungen typischerweise?
    Je nach Gebäudegröße und Zustand der Anlage kann die Maßnahme zwischen einem halben Tag und mehreren Tagen in Anspruch nehmen. Komplexe Systeme benötigen meist mehr Zeit für Messung und Einstellung.
  • Welche Unterlagen sollte ich nach Abschluss aufbewahren?
    Neben der Bestätigung des Fachbetriebs empfiehlt es sich, sämtliche Einstellwerte, Messprotokolle und – falls vorhanden – die BAFA-Checkliste griffbereit zu halten. Das erleichtert spätere Nachweise und Wartungen.
  • Was passiert, wenn Mieter den Zugang zu Heizkörpern verweigern?
    Eigentümer sollten frühzeitig informieren und ggf. das Gespräch suchen. Im Streitfall kann eine rechtliche Klärung notwendig werden, da der hydraulische Abgleich eine gesetzliche Pflicht ist.

FAQ zum hydraulischen Abgleich bei Einrohrheizungen

Was ist der hydraulische Abgleich bei Einrohrheizungen?

Der hydraulische Abgleich ist ein Verfahren zur optimalen Einstellung der Heizungsanlage. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Heizkörper im Gebäude gleichmäßig und passend mit Wärme versorgt werden. Das verbessert den Wohnkomfort, reduziert die Heizkosten und spart Energie.

Wer ist von der Pflicht zum hydraulischen Abgleich betroffen?

Die Pflicht betrifft vor allem Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohneinheiten oder Nutzungseinheiten sowie Eigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften. Auch gewerblich genutzte Gebäude sind betroffen, wenn sie die entsprechende Größe aufweisen.

Welche Vorteile bringt der hydraulische Abgleich bei Einrohrheizungen?

Durch den Abgleich wird die Wärme in allen Räumen gleichmäßig verteilt, der Energieverbrauch sinkt und Heizkosten werden reduziert. Zudem erhöht sich der Wohnkomfort, und die Heizungsanlage arbeitet effizienter und meist langlebiger.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für den hydraulischen Abgleich?

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie Zuschüsse für den hydraulischen Abgleich erhalten, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind. Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt hat und diesem folgt, erhält einen zusätzlichen Bonus von 5 % und bis zu 3.000 € pro Jahr und Wohneinheit extra.

Muss der hydraulische Abgleich von einem Fachbetrieb durchgeführt werden?

Ja, der hydraulische Abgleich darf ausschließlich von einem qualifizierten Fachbetrieb ausgeführt werden. Nur so ist sichergestellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die nötige Dokumentation für Förderanträge oder im Falle von Kontrollen vorliegt.

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Zusammenfassung des Artikels

Seit 1. Oktober 2024 ist der hydraulische Abgleich bei Einrohrheizungen für viele Gebäude gesetzlich vorgeschrieben, Verstöße werden mit Bußgeldern und Förderverlust geahndet; eine Förderung ist möglich, besonders mit iSFP-Bonus.

Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Gebäude von der Pflicht betroffen ist: Die gesetzliche Pflicht zum hydraulischen Abgleich bei Einrohrheizungen gilt seit dem 1. Oktober 2024 insbesondere für Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten oder Nutzungseinheiten, wenn eine neue Heizungsanlage eingebaut oder eine wesentliche Modernisierung erfolgt. Überprüfen Sie frühzeitig, ob Ihr Gebäude diese Voraussetzungen erfüllt, um Fristen und Sanktionen zu vermeiden.
  2. Lassen Sie den hydraulischen Abgleich ausschließlich von Fachbetrieben durchführen: Ein hydraulischer Abgleich bei Einrohrheizungen ist technisch anspruchsvoll und muss von einem qualifizierten Fachbetrieb nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durchgeführt und dokumentiert werden. Eigenleistungen werden nicht anerkannt und können den Anspruch auf Fördermittel gefährden.
  3. Sichern Sie sich staatliche Fördermittel und den iSFP-Bonus: Nutzen Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für den hydraulischen Abgleich. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) können Sie die Fördersumme um 5 % erhöhen und zusätzlich bis zu 3.000 € pro Jahr und Wohneinheit erhalten. Beantragen Sie die Förderung unbedingt vor Beginn der Maßnahme und achten Sie auf die vollständige Erfüllung der BAFA-Checkliste.
  4. Halten Sie alle Fristen und Dokumentationspflichten ein: Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs muss innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen erfolgen. Versäumnisse können zu Bußgeldern von bis zu 50.000 € und dem Verlust von Förderansprüchen führen. Bewahren Sie alle Nachweise, Einstellwerte und Protokolle sorgfältig auf und halten Sie sie für eventuelle Kontrollen bereit.
  5. Informieren Sie alle Beteiligten und planen Sie den Ablauf rechtzeitig: Stimmen Sie den Termin für den hydraulischen Abgleich frühzeitig mit Mietern und Fachbetrieb ab. Klären Sie vorab Zugänge zu allen Heizkörpern und informieren Sie Bewohner über die gesetzliche Pflicht, um Verzögerungen und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

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