Energieausweis: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

08.03.2024 558 mal gelesen 0 Kommentare
  • Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes und dessen Energiebedarf, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch der Bewohner.
  • Der Verbrauchsausweis spiegelt den tatsächlichen Energieverbrauch wider, basierend auf den letzten drei Jahren und variiert mit dem Nutzerverhalten.
  • Für neue Vermietungen, Verkäufe und Neubauten ist meist der detailliertere Bedarfsausweis erforderlich, während der Verbrauchsausweis oft für Bestandsgebäude ausreicht.

Energieausweis – Was ist das und warum ist er wichtig

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das wichtige Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes bereithält. Es zeigt auf, wie energieeffizient Ihre Immobilie im Vergleich zu anderen ist und welche Potenziale zur Energieeinsparung bestehen. Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch und -bedarf des Gebäudes und enthält zudem Empfehlungen für energetische Verbesserungsmaßnahmen. Dieses Dokument spielt daher eine entscheidende Rolle, nicht nur im Hinblick auf die Umwelt, sondern auch für die Kosten, die durch Heizung und Strom im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Hauses entstehen.

Für Verkäufer, Käufer, Mieter und Vermieter bietet der Energieausweis eine wertvolle Entscheidungsgrundlage. Er ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bei Neuvermietungen, Verkäufen oder Verpachtungen von Immobilien vorgelegt werden. Durch einen Blick auf den Energieausweis lassen sich Immobilien hinsichtlich ihrer Energieeffizienz leichter vergleichen und bewerten. Dies fördert die Transparenz auf dem Immobilienmarkt und unterstützt das Bestreben nach einem energiebewussten Wohnen.

ENGRADE bietet beide Formen von Energieausweisen an - Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis. Auf Ihrem Energieausweis erhalten Sie außerdem Empfehlungen zu sinnvollen Modernisierungsmaßnahmen.

Die Wichtigkeit des Energieausweises wird gerade im Kontext des Klimaschutzes und der Reduktion von CO2-Emissionen ersichtlich. Er liefert nicht nur Daten zur Energieeffizienz, sondern auch zu den CO2-Emissionen des Gebäudes. Damit ist der Energieausweis ein wesentlicher Bestandteil der nationalen und europäischen Bemühungen um mehr Energieeffizienz und trägt dazu bei, die Klimaziele zu erreichen.

Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis – Die Unterschiede im Detail

Der zentrale Unterschied zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis liegt in der Art, wie die Energieeffizienz des Gebäudes bestimmt wird. Beim Verbrauchsausweis fließen die tatsächlich verbrauchten Energiemengen der letzten drei Jahre in die Bewertung ein. Demgegenüber basiert der Bedarfsausweis auf einer theoretischen Berechnung, die die baulichen Eigenschaften und die Anlagentechnik des Gebäudes berücksichtigt. Beide Typen des Energieausweises enthalten Empfehlungen für eine energetische Verbesserung des Gebäudes, jedoch mit unterschiedlichem Fokus.

Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
  • Basiert auf dem historischen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.
  • Berücksichtigt die Nutzungsgewohnheiten der Bewohner.
  • Kann durch Nutzerverhalten und klimatische Bedingungen beeinflusst sein.
  • Ermittelt den theoretischen Energiebedarf aufgrund baulicher und anlagentechnischer Gegebenheiten.
  • Unabhängig von Nutzerverhalten und tatsächlichem Energieverbrauch.
  • Liefert einen objektiven Vergleichswert für die Gebäudeenergieeffizienz.

Während der Verbrauchsausweis insbesondere für Bestandsgebäude mit mehreren Wohneinheiten und bekanntem Energieverbrauch eine kostengünstige Option sein kann, ist der Bedarfsausweis dann unumgänglich, wenn keine Verbrauchswerte vorliegen oder bei Gebäuden, die bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllen müssen. Die Entscheidung, welcher Energieausweis angefertigt wird, hängt also von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von den Gebäudeeigenschaften und der Verfügbarkeit von Verbrauchsdaten.

Wann benötige ich einen Energieausweis

Die Ausstellung eines Energieausweises ist in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Einen Energieausweis zu benötigen, ist vor allem dann der Fall, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Auch bei großen Renovierungen oder Sanierungen kann ein neuer Energieausweis erforderlich sein, um die verbesserte Energieeffizienz des Gebäudes nachzuweisen.

Im Detail bedeutet dies:

  • Bei jedem Immobilienverkauf sollte der Verkäufer bereits bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorweisen können.
  • Bei der Neuvermietung oder Verpachtung ist der Vermieter verpflichtet, spätestens zur Besichtigung einen Energieausweis auszuhändigen oder zugänglich zu machen.
  • Nach umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen müssen Eigentümer den Energieausweis aktualisieren, um die energetischen Verbesserungen zu dokumentieren.

Es ist ratsam, sich rechtzeitig vor einer geplanten Transaktion oder Sanierung um den Energieausweis zu kümmern, um sämtliche gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Energieausweis Bedarf oder Verbrauch – Welcher ist der Richtige für mein Gebäude

Die Entscheidung zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis hängt von spezifischen Kriterien Ihres Gebäudes ab. Generell sind beide Ausweise gültige Dokumente zur Darstellung der Energieeffizienz, jedoch mit unterschiedlichen Ansätzen, die in bestimmten Situationen Vorteile bieten können.

Zum Beispiel, der Verbrauchsausweis ist oft die bevorzugte Option für:

  • Gebäude mit mehreren Wohneinheiten (ab fünf Wohnungen), welche die Mindeststandards der Wärmeschutzverordnung erfüllen.
  • Eigentümer, die basierend auf dem tatsächlichen Energieverbrauch schnell und kosteneffizient einen Energieausweis erstellen möchten.

Der Bedarfsausweis ist besonders geeignet:

  • Für alle Gebäude, bei denen keine ausreichenden Verbrauchsdaten vorliegen.
  • Bei kleineren Wohngebäuden (unter fünf Wohneinheiten), die vor 1977 errichtet wurden und nicht nachträglich auf den Stand der ersten Wärmeschutzverordnung gebracht wurden.
  • Bei Eigentümern, die eine detaillierte Analyse des energetischen Zustandes bevorzugen, unabhängig von Verbrauchsschwankungen aufgrund des Nutzerverhaltens oder der Wetterbedingungen.

Es lohnt sich, vor der Entscheidung für einen der beiden Energieausweise eine fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzugehen, dass alle bedingten Faktoren berücksichtigt werden und der ausgestellte Energieausweis den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Die gesetzlichen Anforderungen an den Energieausweis

Die Erstellung von Energieausweisen wird durch gesetzliche Vorschriften geregelt, die vor allem das Ziel haben, die Energieeffizienz von Gebäuden transparent zu machen. Diese Anforderungen sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgehalten und müssen von allen Eigentümern beachtet werden, die einen Energieausweis ausstellen oder verwenden lassen.

Folgende gesetzliche Anforderungen sind dabei zentral:

  1. Der Energieausweis muss bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Immobilien vorgelegt werden können.
  2. Die Ausstellung des Energieausweises darf nur von qualifizierten Experten durchgeführt werden, die über eine entsprechende Zertifizierung verfügen.
  3. Seit dem 1. Mai 2021 muss der Energieausweis auch Angaben zu den CO2-Emissionen des Gebäudes enthalten.
  4. Energieausweise müssen seit dieser Regeländerung eine Vor-Ort-Begehung des ausstellenden Experten nachweisen oder durch verifizierbare Fotos dokumentiert sein.

Diese Regelungen sorgen dafür, dass die im Energieausweis festgehaltenen Informationen zuverlässig und aussagekräftig sind und damit einen echten Mehrwert für die Gebäudebewertung darstellen. Es ist essenziell, dass sich Eigentümer an diese Vorgaben halten, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und mögliche Strafen zu vermeiden.

Kostenvergleich: Verbrauchsausweis versus Bedarfsausweis

Die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises variieren je nach Art des Ausweises und dem Aufwand, der für die Datenerhebung benötigt wird. Im direkten Vergleich fällt auf, dass der Verbrauchsausweis in der Regel günstiger ist als der Bedarfsausweis.

Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
  • Preislich oft im zweistelligen Euro-Bereich angesiedelt.
  • Kostengünstig, da er auf bereits vorhandenen Verbrauchsdaten basiert.
  • Wird meist schneller ausgestellt und erzeugt daher niedrigere Arbeitskosten.
  • Kann in den hohen dreistelligen Euro-Bereich gehen.
  • Teurer, aufgrund der notwendigen detaillierten Analyse der Bausubstanz und Technik.
  • Involviert häufig eine Vor-Ort-Begehung und eine umfangreichere Datenbewertung.

Eine genaue Kostenkalkulation sollten Sie vorab mit einem qualifizierten Aussteller des Energieausweises besprechen. Dabei können regionale Unterschiede eine Rolle spielen und auch die individuellen Gegebenheiten des Gebäudes Einfluss auf die Preisgestaltung haben. In jedem Fall sollten die Kosten für den Energieausweis als Investition in die Werterhaltung und -steigerung der Immobilie angesehen werden.

Gültigkeitsdauer und Erneuerung des Energieausweises

Ein Energieausweis ist nicht unbegrenzt gültig, sondern besitzt eine bestimmte Gültigkeitsdauer. Nach Ablauf dieser Frist muss der Ausweis erneuert werden, um weiterhin gültige und aussagekräftige Informationen über die Energieeffizienz der Immobilie zu liefern. Dies ist besonders wichtig, wenn das betreffende Gebäude verkauft, verpachtet oder neu vermietet werden soll.

Die aktuelle Gültigkeitsdauer von Energieausweisen beträgt:

  • 10 Jahre nach Ausstellungsdatum.

Nach Ablauf dieser Zeit ist es erforderlich, einen neuen Energieausweis ausstellen zu lassen. Die Erneuerung bietet auch eine Gelegenheit, durchgeführte Sanierungsmaßnahmen oder Modernisierungen, die die Energieeffizienz verbessert haben, im neuen Ausweis dokumentieren zu lassen.

Es ist ratsam, die Fristen im Blick zu behalten und rechtzeitig eine Neuausstellung zu veranlassen, um jede Unterbrechung der Verfügbarkeit eines gültigen Energieausweises zu vermeiden. Die Erstellung eines neuen Energieausweises erfolgt dabei nach den zum Zeitpunkt der Ausstellung aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen, die sich im Lauf der Zeit ändern können.

Neue Regelungen für Energieausweise ab 2021

Ab dem Jahr 2021 gelten neue Regelungen für die Erstellung von Energieausweisen, die eine Erhöhung der Transparenz und Qualität der Energieausweise zum Ziel haben. Diese Änderungen sind Teil der Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), welches die zuvor geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) ablöst.

Die neuen Regelungen betreffen unter anderem folgende Aspekte:

  • Energieausweise müssen nun detailliertere Informationen über die energetische Qualität des Gebäudes beinhalten.
  • Die Angabe der CO2-Emissionen ist erforderlich, um die Umweltauswirkungen des Gebäudes besser einschätzen zu können.
  • Eine Prüfung des Gebäudes vor Ort oder alternativ per Fotos ist vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die Angaben im Energieausweis der Realität entsprechen.
  • Die Daten müssen durch den Aussteller des Energieausweises geprüft werden. Die Eigentümer tragen zudem eine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.

Diese Anpassungen sollen dazu beitragen, dass Energieausweise eine zuverlässige Bewertungsgrundlage für die Energieeffizienz und den CO2-Ausstoß von Gebäuden bieten. Damit stehen sie im Einklang mit den steigenden Anforderungen an den Klimaschutz und die Energieeffizienz im Bausektor. Eigentümer von Immobilien sollten diese neuen Regelungen beachten und beim Ausstellen eines neuen Energieausweises sicherstellen, dass alle aktuellen Anforderungen erfüllt sind.

Ausstellung eines Energieausweises – Wer ist dazu berechtigt

Die Ausstellung eines Energieausweises ist an bestimmte Qualifikationen gebunden. Es ist gesetzlich festgelegt, dass diese wichtige Aufgabe nur von Fachkräften mit einer speziellen Ausbildung und beruflicher Praxis erfüllt werden darf. Diese Regelung gewährleistet, dass alle im Energieausweis angegebenen Daten korrekt erhoben und verlässlich sind.

Zur Gruppe der ausstellungsberechtigten Experten gehören:

  • Architekten
  • Ingenieure
  • Energieberater
  • Handwerker mit zusätzlichen Qualifikationen im Bereich Energieeffizienz

Diese Experten müssen eine entsprechende Zertifizierung vorweisen können, die sie zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt. Zusätzlich sind sie verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, um ihr Wissen aktuell zu halten und den neuesten gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Die korrekte Erstellung eines Energieausweises ist nicht nur eine Frage der gesetzlichen Erfüllung, sondern auch eine des Vertrauens. Daher sollten Eigentümer darauf achten, einen kompetenten und erfahrenen Fachmann für diese Aufgabe zu beauftragen.

Bußgelder und Strafen bei fehlendem Energieausweis

Das Fehlen eines Energieausweises bei notwendigen Anlässen kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Einhaltung der gesetzlichen Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises wird durch entsprechende Bußgelder sichergestellt. Ziel dieser Regelung ist es, die Relevanz des Energieausweises in Bezug auf die Energieeffizienz von Gebäuden zu unterstreichen und Eigentümern die Notwendigkeit der Vorlage bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung zu verdeutlichen.

Konkret sieht das Gesetz folgende Strafen vor:

  • Es können Bußgelder von bis zu 15.000 Euro erhoben werden.
  • Diese Geldstrafen treffen Eigentümer, die gegen die Vorlagepflicht des Energieausweises verstoßen.

Um solche Bußgelder zu vermeiden, sollten Immobilieneigentümer darauf achten, bei den entsprechenden Anlässen einen gültigen und korrekt erstellten Energieausweis bereitstellen zu können. Nicht nur aus Gründen der Gesetzestreue, sondern auch um das Vertrauen potenzieller Mieter oder Käufer zu gewinnen, sollte die Energieeffizienz der Immobilie immer transparent dargestellt werden.

Bei der Planung von Immobilientransaktionen sollte die Gültigkeit des Energieausweises also frühzeitig geprüft und bei Bedarf eine Neuausstellung veranlasst werden. So werden mögliche Verzögerungen oder rechtliche Probleme effektiv umgangen.

Ausnahmen von der Energieausweispflicht – Wann sie gelten

Nicht für alle Gebäude ist das Vorhalten eines Energieausweises gesetzlich erforderlich. Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Energieausweispflicht, die es Eigentümern erlauben, ohne einen solchen Ausweis zu agieren. Diese Ausnahmen sind klar definiert und sollten von Gebäudeeigentümern beachtet werden, um sicherzugehen, dass sie nicht irrtümlich gegen geltende Vorschriften verstoßen.

Die wichtigsten Ausnahmen sind:

  • Gebäude, die nur sehr selten genutzt werden und nicht mehr als vier Monate pro Jahr beheizt oder gekühlt werden, fallen nicht unter die Pflicht.
  • Bei Gebäuden mit einer nutzbaren Fläche von weniger als 50 Quadratmetern wird kein Energieausweis benötigt.
  • Denkmalgeschützte Gebäude können von der Pflicht befreit sein, da energetische Maßnahmen unter Umständen den Denkmalschutz beeinträchtigen könnten.
  • Ebenfalls ausgenommen sind selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, solange keine Neuvermietung, kein Verkauf oder keine Verpachtung ansteht.

Es ist anzumerken, dass diese Ausnahmen nur unter bestimmten Bedingungen Anwendung finden und im Zweifelsfall eine fachliche Beratung eingeholt werden sollte. Die korrekte Einhaltung der Regelungen zum Energieausweis schützt vor unangenehmen Überraschungen und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden.

Fazit: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – Eine Entscheidungshilfe

Die Wahl zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis hängt vor allem von den spezifischen Eigenschaften Ihres Gebäudes und den individuellen Anforderungen ab. Beide Arten des Energieausweises dienen dem gleichen Ziel: die Energieeffizienz einer Immobilie zu dokumentieren und mögliche Einsparpotenziale aufzuzeigen. Dabei bietet jeder der beiden Ausweistypen seine eigenen Vorteile und Einsatzgebiete.

Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern:

  • Einen Verbrauchsausweis wählen Sie, wenn Sie schnell und kostengünstig für ein Gebäude mit ausreichenden Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre einen Energieausweis benötigen.
  • Den Bedarfsausweis sollten Sie in Betracht ziehen, wenn Sie eine genauere, auf die Bausubstanz bezogene Bewertung wünschen und keine zuverlässigen Verbrauchsdaten vorhanden sind oder gesetzliche Vorgaben dies erfordern.

Es ist empfehlenswert, die Entscheidung nicht alleine zu treffen, sondern sich von einem Fachmann beraten zu lassen, der aufgrund seiner Qualifikation und Erfahrung eine auf Ihr Gebäude zugeschnittene Empfehlung aussprechen kann.

Abschließend lässt sich sagen, dass der Energieausweis ein wesentliches Instrument ist, um auf dem Immobilienmarkt Transparenz zu schaffen und dabei zu helfen, ein Bewusstsein für energetische Zusammenhänge zu entwickeln. Unabhängig von der Wahl des Ausweistypen ist ein Energieausweis somit ein Mehrwert für jede Immobilie und ihre Eigentümer und Nutzer.


Häufig gestellte Fragen zu Energieausweisen

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre, während der Bedarfsausweis eine Berechnung des theoretischen Energiebedarfs anhand baulicher Merkmale des Gebäudes darstellt.

Wann ist ein Verbrauchsausweis ausreichend und wann wird ein Bedarfsausweis benötigt?

Ein Verbrauchsausweis ist häufig ausreichend für Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten oder wenn das Gebäude nach 1977 errichtet wurde und den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung entspricht. Ein Bedarfsausweis ist Pflicht für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, bei Neubauten und nach umfassender energetischer Sanierung.

Was beinhaltet der Bedarfsausweis im Detail?

Der Bedarfsausweis liefert eine Analyse des theoretischen Energiebedarfs, basierend auf baulichen Aspekten wie Baujahr, Gebäudetyp und weiteren bautechnischen Details. Er berücksichtigt energetische Qualitätsmerkmale und liefert Endenergie- und Primärenergiebedarfswerte des Gebäudes.

Sind Energieausweise verpflichtend bei Neuvermietung oder Verkauf?

Ja, bei der Neuvermietung, dem Verkauf oder der Verpachtung von Immobilien ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises spätestens zur Besichtigung rechtlich vorgeschrieben. Das Fehlen kann mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro geahndet werden.

Wie hoch sind die Kosten für einen Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis hängen von der Art des Ausweises ab. Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger und kostet meist einen zweistelligen Euro-Betrag. Der Bedarfsausweis kann aufgrund des höheren Aufwandes einen hohen dreistelligen Betrag kosten.

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Zusammenfassung des Artikels

Ein Energieausweis dokumentiert die Energieeffizienz einer Immobilie und ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung gesetzlich vorgeschrieben. Er unterscheidet sich in den Typen Verbrauchsausweis, basierend auf tatsächlichen Verbräuchen der letzten drei Jahre, und Bedarfsausweis, welcher eine theoretische Berechnung unter Berücksichtigung baulicher Eigenschaften darstellt.

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