Energieausweis: Umlagefähigkeit der Kosten für Vermieter

- Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises dürfen vom Vermieter nicht auf die Mieter umgelegt werden.
- Laufende Kosten für den Betrieb und die Wartung von Heizungsanlagen sind hingegen als Nebenkosten umlagefähig.
- Es ist wichtig, dass Vermieter die rechtlichen Vorgaben zur Umlagefähigkeit von Kosten genau beachten, um Konflikte mit Mietern zu vermeiden.
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