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FAQ zum Thema: Einen Sanierungsfahrplan erfolgreich beantragen
Wer ist berechtigt, einen Sanierungsfahrplan zu beantragen?
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchsberechtigte, sowie Mieter und Pächter mit der Erlaubnis des Eigentümers.
Welche Unterlagen werden für die Beantragung eines Sanierungsfahrplans benötigt?
Benötigte Unterlagen umfassen den Nachweis des Eigentums, eine Legitimation des Energieberaters, Dokumentationen des Gebäudezustands und Energieverbrauchsdaten.
Wie finde ich einen qualifizierten Energieberater?
Qualifizierte Energieberater sind bei der BAFA gelistet. Es ist empfehlenswert, einen Berater aus dieser Liste zu wählen, um sicherzustellen, dass dieser die entsprechenden Qualifikationen besitzt.
Wie hoch sind die Kosten für einen Sanierungsfahrplan?
Die Kosten können variieren, jedoch werden bis zu 80% der Beratungskosten über Förderprogramme erstattet. Eigentümer müssen mit einem Eigenanteil von ca. 300 bis 900 Euro rechnen.
Was passiert nach der Genehmigung des Sanierungsfahrplans?
Nach Genehmigung können Sie mit der schrittweisen Umsetzung der geplanten Maßnahmen beginnen. Überwachen Sie die Ausführung, stellen Sie die Finanzierung sicher und dokumentieren Sie den Fortschritt.