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FAQ zur steuerlichen Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen
Ist ein Sanierungsfahrplan steuerlich absetzbar?
Ja, die Kosten für einen Sanierungsfahrplan sind steuerlich absetzbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört insbesondere, dass der Sanierungsfahrplan von einem zertifizierten Energieberater erstellt wurde und die Maßnahmen innerhalb eines festgelegten Zeitraums umgesetzt werden.
Welche energetischen Sanierungsmaßnahmen sind absetzbar?
Absetzbar sind unter anderem die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, die Optimierung und Erneuerung der Heizungsanlage sowie der Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.
Welche Voraussetzungen müssen für die steuerliche Absetzbarkeit erfüllt sein?
Die wichtigsten Voraussetzungen sind die Eigennutzung der Immobilie, die Erstellung des Sanierungsfahrplans durch einen qualifizierten Energieberater, die Umsetzung der Maßnahmen innerhalb von drei Jahren sowie der Nachweis sämtlicher Kosten durch Rechnungen und Zahlungsbelege.
Wie wird der Steuerbonus im Rahmen von § 35c EStG verteilt?
Der Steuerbonus wird über drei Jahre verteilt: Im ersten und zweiten Jahr können jeweils 7 % der Kosten abgesetzt werden, im dritten Jahr 6 %. Insgesamt können bis zu 20 % der Kosten steuerlich geltend gemacht werden, dies entspricht einem maximalen Betrag von 40.000 € pro Objekt.
Wie kann ein Energieberater bei der steuerlichen Absetzbarkeit unterstützen?
Ein qualifizierter Energieberater kann eine umfassende Analyse des energetischen Zustands Ihrer Immobilie durchführen, einen detaillierten Sanierungsfahrplan erstellen und Sie bei der Beantragung von Fördermitteln und der steuerlichen Absetzbarkeit unterstützen. Zudem überwacht der Berater die Umsetzung der Maßnahmen und sorgt für eine fachgerechte Durchführung.