Kostenersparnis durch steuerliche Absetzbarkeit: Sanierungsfahrplan steuerlich absetzbar

16.07.2024 3163 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die Kosten für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind steuerlich absetzbar.
  • Sie können die Ausgaben als Handwerkerleistung in der Steuererklärung geltend machen.
  • Durch die Absetzbarkeit reduzieren sich die effektiven Kosten für die Beratung erheblich.

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FAQ zur steuerlichen Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen

Ist ein Sanierungsfahrplan steuerlich absetzbar?

Ja, die Kosten für einen Sanierungsfahrplan sind steuerlich absetzbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört insbesondere, dass der Sanierungsfahrplan von einem zertifizierten Energieberater erstellt wurde und die Maßnahmen innerhalb eines festgelegten Zeitraums umgesetzt werden.

Welche energetischen Sanierungsmaßnahmen sind absetzbar?

Absetzbar sind unter anderem die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, die Optimierung und Erneuerung der Heizungsanlage sowie der Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.

Welche Voraussetzungen müssen für die steuerliche Absetzbarkeit erfüllt sein?

Die wichtigsten Voraussetzungen sind die Eigennutzung der Immobilie, die Erstellung des Sanierungsfahrplans durch einen qualifizierten Energieberater, die Umsetzung der Maßnahmen innerhalb von drei Jahren sowie der Nachweis sämtlicher Kosten durch Rechnungen und Zahlungsbelege.

Wie wird der Steuerbonus im Rahmen von § 35c EStG verteilt?

Der Steuerbonus wird über drei Jahre verteilt: Im ersten und zweiten Jahr können jeweils 7 % der Kosten abgesetzt werden, im dritten Jahr 6 %. Insgesamt können bis zu 20 % der Kosten steuerlich geltend gemacht werden, dies entspricht einem maximalen Betrag von 40.000 € pro Objekt.

Wie kann ein Energieberater bei der steuerlichen Absetzbarkeit unterstützen?

Ein qualifizierter Energieberater kann eine umfassende Analyse des energetischen Zustands Ihrer Immobilie durchführen, einen detaillierten Sanierungsfahrplan erstellen und Sie bei der Beantragung von Fördermitteln und der steuerlichen Absetzbarkeit unterstützen. Zudem überwacht der Berater die Umsetzung der Maßnahmen und sorgt für eine fachgerechte Durchführung.

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Zusammenfassung des Artikels

Ein Sanierungsfahrplan hilft, Immobilien energieeffizienter zu gestalten und Kosten zu sparen; die Erstellungskosten sind steuerlich absetzbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet maßgeschneiderte Lösungen und ermöglicht erhöhte Förderungen um 5 %, was zusätzliche finanzielle Vorteile bringt.

Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Nutzen Sie die steuerliche Absetzbarkeit: Informieren Sie sich über die Voraussetzungen des Steuergesetzes § 35c EStG, um die Kosten für Ihren Sanierungsfahrplan steuerlich geltend zu machen und so bares Geld zu sparen.
  2. Setzen Sie auf einen qualifizierten Energieberater: Achten Sie darauf, dass Ihr Sanierungsfahrplan von einem zertifizierten Energieberater erstellt wird, um die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen.
  3. Planen Sie die Umsetzung: Stellen Sie sicher, dass die im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen innerhalb des vorgegebenen Zeitraums (in der Regel drei Jahre) umgesetzt werden, um die steuerliche Absetzbarkeit zu gewährleisten.
  4. Dokumentieren Sie alle Kosten: Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsbelege auf, um die Kosten bei Ihrer Steuererklärung nachweisen zu können und die Absetzbarkeit zu sichern.
  5. Profitieren Sie von zusätzlichen Förderungen: Nutzen Sie den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), um maßgeschneiderte Lösungen zu erhalten und von einer erhöhten Förderung um 5 % zu profitieren. Dies kann pro Jahr und pro Wohneinheit bis zu 3.000 € zusätzliche Fördermittel bedeuten.

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