Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis für Mehrfamilienhäuser
Wann ist ein Energieausweis für Mehrfamilienhäuser notwendig?
Ein Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Mehrfamilienhäusern gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei grundlegenden Sanierungen oder unmittelbar nach der Fertigstellung eines neuen Gebäudes ist die Erstellung eines Energieausweises erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis?
Der Bedarfsausweis basiert auf einer Berechnung des theoretischen Energiebedarfs, der von der Bausubstanz und der Anlagentechnik abhängt. Der Verbrauchsausweis hingegen bezieht sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch über die letzten drei Jahre, der durch Verbrauchsdaten wie Heizkostenabrechnungen nachgewiesen wird.
Welche Rolle spielt die Energieeffizienzklasse im Energieausweis?
Die Energieeffizienzklasse gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes und reicht von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient). Sie ermöglicht einen schnellen Vergleich der energetischen Qualität des Hauses im Hinblick auf den Energieverbrauch und dient als Indikator für potenzielle Energiekosten.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig und was sind die Kosten für die Erstellung?
Ein Energieausweis ist für zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Die Kosten variieren je nach Art des Ausweises, der Größe des Gebäudes und des Umfangs der Datenerhebung und können von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro reichen.
Welche staatlichen Fördermöglichkeiten gibt es für energetische Sanierungen bei Mehrfamilienhäusern?
Es existieren verschiedene Förderprogramme von der KfW und dem BAFA sowie regionale Zuschüsse, die finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungen anbieten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu erstellen und bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen von einer erhöhten Förderung zu profitieren.