Grundlagen der Energieberatung Redaktion Energieberatung Wissen · Stand
Energieverbrauch-Selbstcheck
KI-generiertes Bild. Es zeigt keine reale Aufnahme und kein bestimmtes Gerät. Mehr zu unseren Bildern
Energieverbrauch selbst einordnen
Ein Rechner für Ihren Verbrauch an Heizung und Warmwasser: Er teilt ihn durch die Fläche und zeigt, in welcher Effizienzklasse von A+ bis H der Wert liegt.
Die Klassen für Wohngebäude stammen aus dem Gesetz (Anlage 10 zum Gebäudemodernisierungsgesetz, früher Gebäudeenergiegesetz). Ihren Verbrauch finden Sie auf der Abrechnung von Gas, Fernwärme oder Heizkosten; nehmen Sie den Jahresverbrauch in Kilowattstunden.
Die Effizienzklassen nach Anlage 10
| Klasse | Endenergie in kWh je m² Gebäudenutzfläche und Jahr |
|---|---|
| A+ | bis 30 |
| A | bis 50 |
| B | bis 75 |
| C | bis 100 |
| D | bis 130 |
| E | bis 160 |
| F | bis 200 |
| G | bis 250 |
| H | über 250 |
Das Ergebnis ist eine Einordnung, kein Energieausweis. Ein Verbrauchsausweis bereinigt den Verbrauch zusätzlich um die Witterung und stützt sich auf Abrechnungen aus mindestens 36 Monaten (§ 82 GModG); sein Wert kann deshalb von Ihrem abweichen.
Wird das Warmwasser in der Wohnung dezentral erzeugt (etwa mit Durchlauferhitzer) und ist sein Verbrauch nicht bekannt, schlägt der Verbrauchsausweis nach § 82 Abs. 2 pauschal 20 kWh je m² und Jahr auf. Dieser Rechner tut das nicht: Geben Sie dann den Heizverbrauch ein und zählen Sie zum Kennwert 20 hinzu.
Quellen dieser Angaben
- Bundesministerium der Justiz: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis 2026 Gebäudeenergiegesetz GEG), Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), Anlage 10 (zu § 86) Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden · Quelle abgerufen am 12.10.2026. Die Klassen gelten für den Endenergiekennwert im Energieausweis eines Wohngebäudes, bezogen auf die Gebäudenutzfläche.
- Bundesministerium der Justiz: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis 2026 Gebäudeenergiegesetz GEG), Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), § 82 Ermittlung des Energieverbrauchs · Quelle abgerufen am 12.10.2026. Fläche: „bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller pauschal mit dem 1,35fachen Wert der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2fachen Wert“. Der Verbrauchsausweis verlangt zusätzlich Witterungsbereinigung und Abrechnungen aus mindestens 36 Monaten.
Alle Werkzeuge: Vorlagen und Rechner im Überblick
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Mehr dazu