Energieausweis und Exposé: Die gesetzlichen Pflichten

Autor: Provimedia GmbH

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Kategorie: Energieausweise und Zertifizierungen

Zusammenfassung: Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie müssen laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) die wichtigsten Energieausweis-Daten bereits im Exposé veröffentlicht werden; Verstöße führen zu Bußgeldern. Die Verantwortung für korrekte Angaben liegt bei Eigentümer:innen, Verkäufer:innen, Vermieter:innen und ggf. Makler:innen gleichermaßen.

Gesetzliche Grundlage: Energieausweis und Exposé im Immobilienverkauf und bei Vermietung

Gesetzliche Grundlage: Energieausweis und Exposé im Immobilienverkauf und bei Vermietung

Die rechtliche Pflicht, beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie einen Energieausweis vorzulegen und dessen zentrale Kennwerte bereits im Exposé zu veröffentlichen, ergibt sich direkt aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das GEG bündelt und ersetzt seit 2020 sämtliche Vorgaben der früheren Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG). Besonders relevant sind hier die Paragraphen § 80 GEG (Energieausweispflicht) und § 87 GEG (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen und Exposés).

Was bedeutet das konkret? Bereits bei der ersten öffentlichen Vermarktung – also etwa bei Online-Inseraten, Printanzeigen oder im Exposé – müssen Verkäufer:innen oder Vermieter:innen die wichtigsten energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis offenlegen. Dazu zählen beispielsweise der Endenergiebedarf oder -verbrauch, der wesentliche Energieträger und die Energieeffizienzklasse. Ohne diese Angaben ist eine rechtssichere Vermarktung nicht möglich. Wer hier nachlässig ist, riskiert Bußgelder und Abmahnungen – und zwar unabhängig davon, ob ein Makler oder die Eigentümer:innen selbst inserieren.

Bemerkenswert ist, dass das Gesetz keine Unterscheidung zwischen digitalen und analogen Medien macht: Ob Schaufensteraushang, Immobilienportal oder PDF-Exposé – überall gelten die gleichen Offenlegungspflichten. Auch bei der Besichtigung muss der Energieausweis spätestens vorgelegt werden, und zwar unaufgefordert. Damit ist der Energieausweis ein zentrales Dokument im gesamten Vermarktungsprozess, dessen Fehlen rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Wann muss ein Energieausweis im Zusammenhang mit dem Exposé vorliegen?

Wann muss ein Energieausweis im Zusammenhang mit dem Exposé vorliegen?

Der Zeitpunkt, ab dem ein Energieausweis zwingend erforderlich ist, sorgt in der Praxis immer wieder für Unsicherheit. Entscheidend ist: Bereits vor der Veröffentlichung eines Exposés oder einer Anzeige, die auf einen Verkauf oder eine Neuvermietung abzielt, muss der Energieausweis nicht nur erstellt, sondern auch griffbereit sein. Ohne gültigen Ausweis dürfen die gesetzlich geforderten Pflichtangaben nicht im Exposé erscheinen – und ein Exposé ohne diese Angaben ist schlichtweg nicht zulässig.

Eine nachträgliche Ergänzung der Angaben im Exposé ist nicht zulässig. Wer also ein Exposé erstellt oder eine Anzeige schaltet, ohne dass der Energieausweis bereits vorliegt, handelt ordnungswidrig. Besonders bei kurzfristigen Vermarktungen oder Eigentümerwechseln ist daher Eile geboten: Die rechtzeitige Beantragung des Ausweises verhindert Verzögerungen und unnötigen Ärger.

Pflichtangaben: Welche Informationen aus dem Energieausweis gehören ins Exposé?

Pflichtangaben: Welche Informationen aus dem Energieausweis gehören ins Exposé?

Wer ein Exposé für eine Immobilie erstellt, muss ganz bestimmte Daten aus dem Energieausweis übernehmen. Diese Pflichtangaben sind exakt im Gebäudeenergiegesetz geregelt und müssen vollständig und korrekt erscheinen – ein „ungefähr“ reicht hier nicht. Die folgenden Informationen sind zwingend aufzunehmen:

Wichtig: Die Übernahme dieser Werte muss wortgetreu und ohne kreative Interpretationen erfolgen. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben gelten als Ordnungswidrigkeit und können teuer werden. Die korrekte Darstellung dieser Pflichtangaben ist also nicht nur Formsache, sondern schützt vor rechtlichen Konsequenzen.

Beispiel: So sieht ein vollständiges Exposé mit Energieausweis-Pflichtangaben aus

Beispiel: So sieht ein vollständiges Exposé mit Energieausweis-Pflichtangaben aus

Ein Exposé, das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, integriert die Energieausweis-Daten sichtbar und nachvollziehbar – meist direkt auf der ersten Seite oder im Bereich der technischen Eckdaten. Damit Interessent:innen sofort erkennen, wie es um die Energieeffizienz steht, werden die Pflichtangaben in einer eigenen Rubrik zusammengefasst. Ein klarer Aufbau erleichtert die Orientierung und verhindert Missverständnisse.

Der Clou: Die Angaben werden nicht versteckt, sondern prominent platziert – am besten im Infokasten oder in einer farblich abgesetzten Tabelle. So wird sofort klar, dass das Exposé alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Wer es besonders transparent mag, kann zusätzlich eine Kopie des Energieausweises als Anhang beifügen. Das schafft Vertrauen und beugt Rückfragen vor.

Verantwortlichkeiten: Wer muss die gesetzlichen Anforderungen umsetzen?

Verantwortlichkeiten: Wer muss die gesetzlichen Anforderungen umsetzen?

Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben liegt nicht immer bei nur einer Partei. Vielmehr ist klar geregelt, wer in welchem Fall handeln muss – und das kann je nach Situation durchaus variieren. Eigentümer:innen, Verkäufer:innen und Vermieter:innen sind grundsätzlich verpflichtet, die erforderlichen Energieausweis-Daten zu beschaffen und korrekt im Exposé zu integrieren. Sie tragen das Risiko für Fehler oder Versäumnisse, auch wenn sie einen Makler oder eine Hausverwaltung beauftragen.

Besonders wichtig: Die Verantwortung kann nicht einfach per Vertrag auf andere abgewälzt werden. Wer sich auf „das macht schon der Makler“ verlässt, riskiert dennoch Bußgelder, wenn die Angaben fehlen oder falsch sind. Im Zweifel haften also alle Beteiligten – und zwar unabhängig voneinander.

Ausnahmen: Wann entfällt die Energieausweis-Pflicht trotz Exposé?

Ausnahmen: Wann entfällt die Energieausweis-Pflicht trotz Exposé?

Nicht für jede Immobilie, die in einem Exposé beworben wird, greift die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises. Das Gesetz sieht einige wenige, aber klare Ausnahmen vor, die häufig übersehen werden. Wer also gerade ein Exposé vorbereitet und sich fragt, ob wirklich alle Angaben nötig sind, sollte auf folgende Sonderfälle achten:

Ein kurzer Hinweis: Die Ausnahme muss im Zweifel nachgewiesen werden können. Wer also ein Exposé für ein denkmalgeschütztes Haus oder ein Mini-Gebäude erstellt, sollte die Befreiung dokumentieren – das schützt vor Rückfragen und Missverständnissen.

Rechtsfolgen und Sanktionen: Was passiert bei Verstößen gegen die Energieausweis- und Exposé-Pflichten?

Rechtsfolgen und Sanktionen: Was passiert bei Verstößen gegen die Energieausweis- und Exposé-Pflichten?

Wer die gesetzlichen Vorgaben rund um Energieausweis und Exposé ignoriert oder auf die leichte Schulter nimmt, setzt sich einem echten Risiko aus. Die zuständigen Behörden können bei Verstößen nicht nur aktiv werden, sondern greifen auch durch – und das kann richtig ins Geld gehen. Besonders heikel: Es reicht schon, wenn einzelne Pflichtangaben im Exposé fehlen oder falsch übernommen wurden.

Wer glaubt, kleine Lücken würden nicht auffallen, irrt: Gerade Wettbewerber und Behörden prüfen systematisch, ob die Angaben stimmen. Im Ernstfall ist nicht nur der Geldbeutel betroffen, sondern auch die Glaubwürdigkeit am Markt.

Praxistipps für Eigentümer:innen, Makler:innen und Vermieter:innen

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Häufige Fehler im Umgang mit Energieausweis und Exposé – und wie Sie sie vermeiden

Häufige Fehler im Umgang mit Energieausweis und Exposé – und wie Sie sie vermeiden

Mit einem wachsamen Blick für Details und klaren Absprachen lassen sich diese Fehler zuverlässig vermeiden – und das Exposé bleibt rechtssicher und professionell.